Stadtrat Schönsee bleibt offensichtlich lieber ein Geheimrat!
Spielraum für mehr Transparenz wird nicht genutzt! Das ist Politik gegen statt für den Bürger!

Viele Bürger würde bestimmt interessieren, wie viele Stadträte z. B. für den (unsinnigen) Kauf des Zäch-Hauses durch die Stadt gestimmt haben oder wie viele Stadträte gegen mich ein (unberechtigtes) Ordnungsgeld verhängt haben. Aber, solange das Abstimmungsergebnis einer nichtöffentlichen Sitzung nicht veröffentlicht wird, darf kein Stadtrat mitteilen, wie er abgestimmt hat.

Wie soll der Bürger jedoch einen kommunalen Mandatsträger einordnen und einschätzen können, wenn diesem ein juristischer Maulkorb umgebunden wird? Warum darf ein Stadtrat nicht zu seiner Entscheidung für oder gegen ein Projekt oder eine Maßnahme einstehen, wenn diese in nichtöffentlicher Sitzung getroffen wurde? Wir wollen doch mündige Stadträte mit Rückgrat und keine die sich verstecken hinter juristischen Hecken!

Für mich ist ein Gebot der politischen Vernunft, die Abstimmungsergebnisse von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Warum auch nicht?

Mein diesbezüglicher Antrag wurde aber in der Sitzung vom 16.5.2017 mit 12 : 2 Stimmen abgelehnt. Juristische Gründe wurden angeführt. Abgesehen davon, dass dies eine Angelegenheit ist, über die man meiner Überzeugung nach politisch und nicht juristisch entscheiden muss, waren die juristischen Argumente, welche Geschäftsstellenleiter Jeitner (ein Jurist …) vorbrachte, veraltet und inhaltlich falsch. Die Mehrheit des Stadtrates ist ihm trotzdem gefolgt …

Er zitierte ein Urteil des VG Ansbach aus dem Jahr 2002, bei dem es um die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens aus nichtöff. Sitzungen ging. Dies habe ich jedoch gar nicht beantragt. Ich wollte, das Abstimmungsergebnis veröffentlicht haben! Also z. B. 12 : 2 und nicht ob Stadtrat x dafür oder dagegen war.

Außerdem zeigt ein Blick in die (aktuelle) Fachliteratur, dass mein Anliegen durchaus auch aus juristischer Sicht zu verwirklichen wäre, wenn man nur den politischen Willen zur Transparenz haben würde. Regierungsrat Pahlke schreibt nämlich unter dem Titel "Die Information der Öffentlichkeit ... über nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen" in den Bayerischen Verwaltungsblättern 2/2014 (Seite 33-42) wörtlich: „Offenzulegen sind auch die Abstimmungsergebnisse der nichtöffentlichen Sitzungen. …. Die Gemeindebürger haben ein Anrecht darauf, zumindest nachträglich zu erfahren, wie ihre Volksvertreter in einer bestimmten nichtöffentlich behandelten Angelegenheit abgestimmt haben.“

Regierungsrat Pahlke ist übrigens nicht irgendwer. Er ist Leiter des Geschäftsbereichs „Bauen und Umwelt“ am Landratsamt Würzburg. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Hof. Außerdem ist er nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für öffentliches Recht in der Ausbildung der Rechtsreferendare. Somit ist Regierungsrat Pahlke ein richtiges Schwergewicht bezüglich der Interpretation der Gemeindeordnung.

Zudem schreibt er und darin stimme ich ihm absolut zu, dass eine Interpretation der Gemeindeordnung hier gar nicht nötig ist, weil sie sowieso eindeutig formuliert ist. In Art. 53 Abs. 3 der GO wird nämlich eindeutig angeordnet, dass nach Wegfall des Geheimhaltungsgrundes die Beschlüsse bekanntzugeben sind. Bekanntzugeben ist damit auch das Abstimmungsergebnis, dieses gehört ja zum Beschluss dazu.

Der Oberhammer ist aber die Aussage von Bürgermeisterin Höcherl zu meinem Antrag: „Wir müssen uns an das Recht halten“. Mehr dazu ...

Auch ihr zweiter Satz mit dem sie in der Grenz-Warte vom 19.5.2017 zitiert wird, spricht Bände: „Transparenz ist wichtig, aber in einer Demokratie muss man Beschlüsse auch mittragen.“ Mehr dazu ...

Thomas Schiller, Dipl.-Hdl., 20. Mai 2017