CeBB- Bericht im Stadtrat - eine differenzierte Betrachtung lohnt sich ...

Zum Tagesordnungspunkt 1 der öffentlichen Stadtratssitzung vom 17. Januar 2017 (CeBB - Bericht durch Geschäftsführer Hans Eibauer) hatte ich einige Male kritisch nachgefragt. Etwa als Hans Eibauer ein Diagramm zur Finanzierung im Jahr 2016 einblendete, in dem der Anteil der Stadt Schönsee nach seinen Berechnungen nur 5 % betrug. Er hatte zum einen einfach nur den Zuschuss für laufende Zwecke an den Verein Bavaria Bohemia e. V. eingerechnet (also 10.000,- € zuzüglich Bauhofleistung, welche er mit 4.360,- € ansetzte). Die weiteren laufenden Ausgaben der Stadt Schönsee für das CeBB - das sind über 40.000,- € - hat er einfach nicht eingerechnet. Außerdem hatte er Projektförderung (also für konkrete Aufgaben) und institutionelle Förderung (also allgemein für die deutsch-tschechischen Beziehungen) vermischt. Für mich hat er da Äpfel mit Birnen verglichen und das habe ich ihm deutlich aufgezeigt. Der Anteil der (wenigen Bürger der) Stadt Schönsee an der institutionellen Förderung liegt nämlich bestimmt bei über 20 %. Das ist meiner Ansicht nach der einzige seriöse Ansatz ein Verhältnis zu bilden. Hier finden Sie die Zahlen aus dem Haushalt der Stadt Schönsee ...

Dann wollte ich wissen, ob das Kultusministerium für die Übernahme der Aufgaben, welche mit dem Titel "Koordinierungsstelle" verbunden sind (Kooperationspartner auf tschechischer und bayerischer Seite vermitteln, Fragen zum grenzüberschreitenden Kulturaustausch beantworten, über Fördermöglichkeiten für grenzüberschreitende Kulturprojekte informieren und Verbindungen zu den Förderinstitutionen herstellen) und mit Sicherheit Personal binden, den instituionellen Zuschuss des Landes Bayern erhöht hat. Das ist nicht der Fall. Es ist also ein Titel ohne Mittel, aber mit wesentlich mehr Arbeit.

Des Weiteren habe ich den Geschäftsführer an seine Aussagen vom 21.7.2015 erinnert. Damals war der letzte Bericht im Stadtrat. Hinsichtlich des Freistaates Bayern versprach er damals, Bavaria Bohemia e. V. (der Betreiber des CeBB) werde "das Gespräch mit Staatsminister Spaenle suchen, um im Doppelhaushalt 2017/2018" ein "stärkeres Engagement des Freistaates Bayern zu erreichen". Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Der Zuschuss des Freistaates zu den laufenden Kosten des CeBB (insitutionelle Förderung) ist gleich (meiner Ansicht nach niedrig) geblieben.

Ebensowenig wurde die damals schriftlich fixierte Ankündigung bezüglich des Landkreises Schwandorf umgesetzt, der zuständige Ausschuss des Kreistages habe "die Bereitschaft signalisiert, über eine Anhebung des Zuschusses für 2016 reden zu können". Zum Zeitpunkt der Ankündigung betrug der Zuschuss des Landkreises für das CeBB 20.000,- €. Dieser wurde im Jahr 2016 nicht erhöht. Auch für 2017 hat der Kreistag den Zuschuss für das CeBB nicht erhöht ...

Zur tschechischen Seite hieß es in dem Dokument: "Wie zukünftig die tschechische Nachbarseite ins CeBB eingebunden wird, muss in Verhandlungen mit der Region Pilsen bzw. dem Kulturministerium in Prag geklärt werden". Diesbezüglich hat sich auch nichts verändert. Das Land Tschechien fördert das CeBB nicht institutionell, lediglich projektbezogene Zuschüsse (also mit konkreten Aufgaben verbundene) fließen über den deutsch-tschechischen Zukunftsfonds. Der Anteil Tschechiens beträgt hierbei 50 %. Im Jahr 2016 floßen so gerade einmal 15.000,- € von tschechischer Seite an das CeBB. In meinen Augen ist das ein Witz ...

Und zuletzt habe ich noch gefragt, wie die 314,5 ehrenamtlich für das CeBB geleisteten Stunden des Geschäftsführers im Jahr 2016 ermittelt wurden. Ich stelle es mir nämlich schwierig vor, die Zeiten abzugrenzen. Ein Geschäftsführer hat ja bestimmt keine festen Anwesenheitszeiten wie z. B. ein Bürokraft. Die Antwort war, alles was über 42 Stunden in der Woche (die sind im Arbeitsvertrag festgelegt) hinausgehe, werde als ehrenamtliche Tätigkeit eingestuft und gelte als nicht durch die Geschäftsführervergütung abgegolten. Rechnet man die 314,5 Stunden im Jahr auf eine Woche um, sind es ca. 6 Stunden. Man kann also davon ausgehen, dass Hans Eibauer jede Woche im Schnitt 48 Stunden für das CeBB arbeitet. Nebenbei hat er - zusammen mit seiner Frau - noch ein Gewerbe, Gut Dietersberg - Feiern im Grünen. Respekt.

Offensichtlich hat der 3. Bürgermeister, Josef Höcherl, meine Fragen als Affront aufgefasst. Er sagte: "Die Koordinierungsstelle ist eine Aufwertung für das CeBB, die Stadt und die ganze Region. Allen Respekt! Wenn Hans Eibauer nicht wäre, wären wir nicht soweit. Und wenn wir 40 Jahre so ein Kasperltheater im Stadtrat gehabt hätten wie jetzt, auch nicht". (Quelle: Grenz-Warte vom 20.1.2017)

Diesen Redebeitrag stufe ich als völlig unangebracht ein. Im Artikel 5 des Grundgesetzes wird jedem Bürger die Meinungsfreiheit garantiert. Demzufolge darf ich eine andere Meinung zum Nutzen des CeBB für die Stadt Schönsee und zur akzeptablen Höhe der Belastung der Schönseer Bürger haben als die Herren Josef Eibauer (Stadtrat), Hans Eibauer (CeBB-Geschäftsführer) oder Josef Höcherl. Es geht um öffentliche Gelder, im wesentlichen Umfang auch der Bürger der Stadt Schönsee. Da muss ich in einer Stadtratssitzung kritisch nachfragen dürfen ohne im Anschluss öffentlich herabgewürdigt zu werden. Ich habe zwar sicherlich unbequeme Fragen gestellt, aber in der Sache waren sie meiner Ansicht nach nötig und sie waren sachlich formuliert. Die Reaktionen in der Sitzung stehen dazu in keinem Verhältnis.

21.2.2017, Thomas Schiller