Ich bin nicht das einzige Opfer der Grenzüberschreitungen des Herrn Schieber im Stadtrat. Andreas Hopfner hat er z. B. in der letzten Sitzung massiv beleidigt. Als dieser sachlich, ruhig und meiner Ansicht nach richtig begründete, warum er gegen den Klöppel-Trafo stimmen wird (vgl. hierzu den guten Bericht in der Grenz-Warte vom 18.10.2018 und meinen Kommentar vom 23.7.2018), giftete ihn der Unternehmer herablassend an: "Bist dageng, weil mia dafü han?". Als ich kurz darauf das Wort ergriff und seinen "Beitrag" als Frechheit bezeichnete, weil er Andreas Hopfner ganz fies etwas unterstellte, rief er wieder äußerst herablassend: "Koa der des net selber soang. Bist Du sei Vormund?" Die nächste Frechheit. Eigentlich unfassbar.

Der Gas- und Wasserinstallateur kann es sich offensichtlich stets erlauben, in öffentlichen Stadtratssitzungen gegen Artikel 1 des Grundgesetzes zu verstoßen . Vor einer Rüge der Versammlungsleiterin muss er sich bestimmt nicht fürchten. Sie teilt ja selbst immer wieder so aus, dass die Würde des Menschen sehr wohl angetastet wird. Einen aus ihrer Regierungskoalition hat sie noch nie zurechtgewiesen - egal, was er von sich gibt (vgl. hierzu meine Zusammenfassung zu den Verunglimpfungen im Stadtrat - noch ohne die neuen aus der letzten Sitzung ...).

Bei den Freien Wählern wäre Hans Schieber schneller von seinem Amt abgesetzt als er "CSU-Nazis", "Lügenbold", "Bist Du sein Vormund?", "lächerlich" oder "Oberlehrer" sagen kann. Mir ist es ein Rätsel wie eine christliche Partei jemanden mit einem Verhalten wie es dieser Unternehmer an den Tag legt als Fraktionsvorsitzenden ertragen kann. Mit Josef Irlbacher, Johann Pfistermeister oder Christian Weinfurtner ist eine differenzierte Diskussion ohne Schimpfwörter und Verleumdungen stets möglich. Es irritiert mich, dass diese ehrenwerten Männer "unter" so einem "Parteifreund" arbeiten können. Allerdings, falls die AfD einmal in den Schönseer Stadtrat einzieht (ich hoffe es nicht), sind wir bereits seit Jahren dafür gewappnet. Schlimmer als mit diesem Fraktionsvorsitzenden der C-Partei kann es bestimmt nicht werden ... Meine Meinung! Ohne Beleidigungen oder Verleumdungen! Art. 5 des Grundgesetzes - gültig auch in Schönsee!

Thomas Schiller, 21.10.2018