FWG konstruktiv: Signifikanten Formfehler festgestellt und kollegial geholfen ihn (hoffentlich) zu beheben!

Der Tagesordnungspunkt 2 der öffentlichen Stadtratssitzung vom 26. April 2017 lautete: „Sachstand zum Neubau des Kindergartens, Vorstellung des Konzepts durch Architekt Christian Schönberger“.

Nachdem Christian Schönberger die durchdachten Pläne für den Kindergarten-Neubau erläutert hatte, mahnte die Bürgermeisterin zur Eile und wollte einen Beschluss herbeiführen, um bei der Regierung entsprechend der vorgelegten Pläne eine Förderung beantragen zu können. Es geht dabei um ein Sonderinvestitionsprogramm, welches einen höheren Fördersatz als gewöhnlich (70 statt 50 % bietet) und für welches man sich im „Windhundverfahren“ bewerben kann, d. h. Förderanträge werden nur so lange genehmigt, wie Mittel vorhanden sind. Die Gemeinden, welche ihre Anträge also schnell einreichen haben die besten Chancen, den höheren Förderungssatz zu erhalten.

Ich wies vorsorglich darauf hin, dass die Tagesordnung (für welche die Bürgermeisterin verantwortlich ist) keinen Beschluss vorsieht und wir demzufolge jetzt vermutlich nicht rechtswirksam beschließen können. Zum Beleg der entsprechende Auszug aus unserer Geschäftsordnung (§ 21):

Darauf, dass wir gleich am 26.4.2017 beschließen, nach dem (sehr guten) Schönberger-Plan zu bauen, konnten wir uns so wie der Punkt formuliert war nun wirklich nicht vorbereiten.

Außerdem ist ja bekannt, dass die Regierung - wenn es um Fördergelder geht - die Niederschriften der Stadtratssitzungen genau analysiert. Und Formfehler beim Beschluss können die Höhe der Förderung beeinflussen bzw. im Extremfall zum Verlust der Förderung führen.

Geschäfsstellenleiter Jeitner meinte, dies könne man leicht beheben. Man könne ja trotzdem einen Beschluss fassen (also die Tagesordnung entsprechend abändern), wenn sämtliche Stadträte anwesend sind und kein Mitglied widerspricht (§ 23). Nur war es so, dass zu diesem Zeitpunkt (ca. 21:00 Uhr) Stadtrat M. Prässl (SPD-Vorsitzender, im Stadtrat für die FWG Gaisthal-Rackenthal) die Sitzung bereits 45 Minuten zuvor verlassen hatte. Außerdem fehlte Stadtrat R. Kreuzer von Beginn an entschuldigt.

Somit konnte die Tagesordnung meiner Ansicht nach gar nicht mehr rechtswirksam geändert werden. Herr Jeitner (ein Jurist) meinte jedoch, dies würde schon so funktionieren. Sein Wort in Gottes Ohr…

Wir haben uns dann konstruktiv dafür entschieden, den Mangel in der Tagesordnung zu beheben und kollegial für die Veränderung der Tagesordnung gestimmt, damit der Antrag auf Förderung des Kindergarten-Neubaus schnell an die Regierung kommt und die Stadt Schönsee auch wirklich in den Genuss einer um 20 Prozentpunkte höheren Förderung kommt.

Ich hoffe, diese Aktion hält einer Überprüfung durch die Regierung stand … Wenn nicht, ist es nicht meine Schuld. Wenn ich einen formalen Mangel feststelle, muss ich ihn aufzeigen. Ich sitze nicht im Stadtrat, um meine Zeit totzuschlagen. Ich passe genau auf. Das ist meine Pflicht als Stadtrat. Wäre die Tagesordnung richtig formuliert gewesen, wäre die ganze Diskussion obsolet gewesen ….

Es ist übrigens nicht das erste Mal, das die FWG konstruktiv unterstützen musste, um einen signifikanten Formfehler der Bürgermeisterin zu beheben. Am 22.11.2016 war nämlich die Ladungsfrist nicht eingehalten worden. Wenn wir wirklich so auf „Krawall gebürstet“ wären, wie uns häufig unterstellt wird, hätten wir die Sitzung damals platzen lassen können. Dies wäre dann wirklich „Schaufenster-Politik“ gewesen, um einen Vorwurf an uns von Kreis- und Stadtrat Michael Ebnet vom 26.4.2017 zu verwenden. (Er bezog es damals auf unseren Antrag, die Niederschriften öffentlicher Stadtratssitzungen auf der Homepage der VG zu veröffentlichen. Na ja, uns ging es dabei um Transparenz und darum, Politikverdrossenheit entgegen zu wirken. Wenn das für Herrn Ebnet Schaufenster-Politik ist …).

Thomas Schiller, Dipl.-Hdl., 29. April 2017

FWG = Freie Wählergemeinschaft Schönsee und Umgebung