Ungewöhnlicher Start der Sitzung: Erst mussten formelle Mängel per Stadtratsbeschluss behoben werden!

Die Stadtratssitzung vom 22.11.2016 startete laut Grenz-Warte "recht turbulent". Die Stadträte der FWG hatten zu Beginn darauf hingewiesen, dass die Ladungsfrist gemäß Geschäftsordnung nicht eingehalten worden war. Getroffene Beschlüsse - z. B. zu den Grund- und Gewerbesteuersätzen - wären also schwebend unwirksam gewesen. Jeder Stadtrat (und vermutlich auch jeder Bürger) hätte sie Wochen später erfolgreich anfechten können. Vor diesem untragbaren Zustand wollten wir die Bürgermeisterin und den Geschäftsstellenleiter (einen Volljuristen) schützen. Eine durchaus lobenswerte Absicht - da werden Sie mir zustimmen.

Nun, Dank haben wir dafür keinen erhalten. Im Gegenteil, die Bürgermeisterin warf mir vor: „Du bist doch in ständigem Kontakt mit der Verwaltung, warum hast Du das nicht sofort moniert und machst jetzt so ein Theater?“ Hierzu ist zum einen festzustellen (obwohl das eigentlich völlig unerheblich ist, aber wir wollen den Vorwurf nicht so im Raum stehen lassen), dass wir den Tatbestand des Ladungsmangels erst einen Tag vorher bei einer Fraktionssitzung gemeinsam entdeckt haben. Zum anderen weise ich die Unterstellung, ich sei „in ständigem Kontakt mit der Verwaltung“ entschieden zurück. Als Fraktionsvorsitzender der FWG muss ich eben hin und wieder einen Antrag für eine Sitzung einreichen oder manchmal eine Information erbeten.

Wie man hier eindeutig abwertend von einem „ständigen Kontakt mit der Verwaltung“ sprechen kann, ist mir schleierhaft. Auf jeden Fall ist es offensichtlich nicht erwünscht, wenn ein Stadtrat ab und zu etwas mehr wissen will und Sachverhalte hinterfragt. Traurig, aber leider wahr …

Übrigens haben wir der Bürgermeisterin und ihrem Geschäftsstellenleiter ermöglicht, die Sitzung trotz formeller Mängel rechtssicher über die Bühne zu bringen. Wir haben nämlich dem Beschlussvorschlag, die Sitzung trotzdem abzuhalten, zugestimmt. Hätten wir das nicht getan, hätten alle Stadträte und Zuhörer um 19:10 Uhr wieder nach Hause gehen können. Wir sind also durchaus an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert - nur eben auf der Basis der Geschäftsordnung und der Gemeindeordnung. Auch die Einhaltung des § 52 Abs. 3 (Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse - wie in allen anderen Gemeinden Bayerns) musste ja erst die FWG mit Hilfe der Dienstaufsicht durchsetzen. (Näheres vgl. hier ...)

Ich kann nicht erkennen, was daran verwerflich sein soll. Ich denke, viele Bürger werden froh sein, dass die FWG die ihr von der Regierungskoalition zugewiesene Rolle der Opposition im Stadtrat genau so und nicht anders ausübt.

24. November 2016, Thomas Schiller