Schönsee: Öffentlichkeitsgrundsatz wurde verletzt!
(Bestimmt nicht das erste Mal und wahrscheinlich nicht das letzte Mal!)

Grundsätzlich sind nach Art. 52, Absatz 2, der Gemeindeordnung Stadtratssitzungen öffentlich zu halten. Ein richtungsweisendes Urteil des VGH vom 26.01.2009 führt sogar dazu, dass unter Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes zustande gekommene Beschlüsse des Stadtrates rechtsunwirksam sein können. Meiner Ansicht nach trifft dies z. B. auf den Beschluss zum Erhalt der Scheune des Zäch-Hauses (Alte Weidinger Str. 2) zu. Ich sehe keinen Grund, warum diese Entscheidung in einer nicht-öffentlichen Sitzung fallen musste.

Folgerichtig bekam Stadtrat Fleißer (SPD) Probleme damit, als er in der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2017 sagte: „Ich habe ja eigentlich für den Erhalt der Scheune gestimmt, aber …“. Offensichtlich war ihm nicht mehr bewusst, dass der Beschluss einige Wochen vorher in einer nicht-öffentlichen Sitzung fiel (weil das ja auch völlig unlogisch ist) und dass er deshalb sein Abstimmungsverhalten nicht kundtun hätte dürfen.

Josef Fleißers Verstoß gegen die Gemeindeordnung fiel der Stadtratsitzungs“leiterin“ Bürgermeisterin Birgit Höcherl übrigens gar nicht auf. Ich musste sie darauf hinweisen. Gerügt wurde Josef Fleißer in der Sitzung nicht, also nicht öffentlich und transparent wie bei mir. Er muss wohl auch nicht befürchten, dass der Stadtrat ein Ordnungsgeld gegen ihn verhängt - obwohl er praktisch das gleiche "ungeheuerlich verwerfliche" getan hat wie ich (sein Abstimmungsverhalten in einer nicht-öffentlich getroffenen Entscheidung bekanntgeben). Aber, zumindest steht sein Verstoß gegen die GO im Protokoll der Sitzung vom 12.12.2017. Darauf habe ich bestanden …. Und, laut seiner eigenen Aussage in der Sitzung vom 27.2.2018 hat er ein Schriftstück von der Bürgermeisterin erhalten, in dem er auf seinen Verstoß gegen die Gemeindeordnung hingewiesen wird. Ich habe am 27.2.2018 erstmals von dieser Aktion erfahren. Angeblich wurde das Dokument am 15.12.2017 zugestellt, also drei Tage nach seinem "Vergehen". Ein Postausgangsbuch gibt es bei der Stadt Schönsee nicht. Das stufe ich als ungewöhnlich für ein Amt ein. Niemand kann daher beweisen, ob das Dokument wirklich am 15.12.2017 oder erst nach der Veröffentlichung dieses Berichts (Mitte Februar 2018) verschickt wurde. Wenn Absender und Empfänger zusammenhalten, kann man ja grundsätzlich jedes Datum auf einen Brief schreiben ... Was genau in dem Schreiben steht, konnte ich in der Sitzung übrigens nicht erfassen (er hat es sehr schnell vorgelesen und vermutlich auch nicht vollständig). Es entzieht sich daher meiner Kenntnis, ob er (so wie ich) offiziell gerügt wurde und ob ihm (so wie bei mir) für den Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld angedroht wurde. Auf jeden Fall geschah es bei Josef Fleißer heimlich, still und leise und bei mir mit großem öffentlichen Getöse.

Ein Einschreiten der Dienstaufsicht ist allerdings vermutlich trotzdem nicht zu erwarten. Weder beim jahrelangen Verstoß der Bürgermeisterin gegen Art. 52, Abs.3 der GO noch bei der jahrelangen Nicht-Umsetzung der verpflichtenden Neukalkulation der Wassergebühren oder bei den ständigen Verunglimpfungen meiner Person war dies bisher der Fall …

Dass in einer nicht-öffentlichen Sitzung über den Erhalt der Scheune beim Zäch-Haus entschieden wurde, ist jedem Bürger klar, seit das Haus abgerissen und die Scheune stehen gelassen wurde, ohne dass in einer öffentlichen Stadtratssitzung darüber abgestimmt wurde. Deshalb verstoße ich sicherlich nicht gegen die Verschwiegenheitspflicht nach Art. 20 der Gemeindeordnung, indem ich einen Punkt der nicht-öffentlichen Tagesordnung (der - davon bin ich fest überzeugt - eigentlich öffentlich entschieden hätte werden müssen) anspreche. Dieses Mal kann die Bürgermeisterin mir also kein Ordnungsgeld von 500,- € androhen und dieses dann mit ihrer Regierungskoalition im Rücken durchsetzen.

Auch bei manchen anderen Entscheidungen, welche in Schönsee nicht-öffentlich verhandelt und beschlossen wurden, ist meiner Ansicht nach gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz des Art 52, Abs. 2, GO verstoßen worden. Verantwortlich für die Tagesordnung ist übrigens die Bürgermeisterin, also Birgit Höcherl, CSU.

Thomas Schiller