Waren die Kastanienbäume in der Bahnhofstraße nun wirklich größtenteils so marode,
dass von ihnen eine Gefahr für die Bürger ausgegangen ist?

Ein Sachverständiger wurde vor der Fällung ja nicht einbezogen (obwohl die FWG dies mehrfach gefordert hat). Die folgenden Bilder zeigen: Die Stümpfe machen größtenteils absolut keinen maroden Eindruck.

Ich denke, wenn man die Äste zugeschnitten hätte (die Baumpflege wurde ja 15 Jahr lang unterlassen), wären viele der gleich zu Hackschnitzeln verarbeiteten Bäume noch viele Jahre gestanden. Sie hätten weiterhin das Ortsbild geprägt und eine Möglichkeit der Naherholung geboten. Lediglich bei einem Exemplar (von 24) war die Fällung meiner Meinung nach unbedingt nötig.

In der Grenz-Warte vom 22.12.2015 war allerdings nur der Stumpf dieses einen - unbestritten maroden - Baumes abgebildet. Den Lesern wurde der Eindruck vermittelt, der Zustand aller 24 Bäume wäre entsprechend schlecht gewesen. Diese Bilder sprechen aber eine ganz andere Sprache!
Der Bericht in der Grenz-Warte war eine einzige Zumutung. Er las sich wie eine Pressemitteilung der Bürgermeisterin (vgl dazu: Artikel in der Grenz-Warte und mein Kommentar dazu). Die Bürgermeisterin und die Stadträte aus ihrer Regierungskoalition (also die von der CSU und die aus Gaisthal) hatten die Fällung ja wiederholt als alternativlos dargestellt und die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens vor der Fällung immer wieder blockiert.

Dies ging sogar so weit, dass die Bürgermeisterin in der Stadtratssitzung vom 20.10.2015 Aussagen der Unteren Naturschutzbehörde zu den Kastanienbäumen in der Bahnhofsstraße völlig falsch und verdreht wiedergegeben hat. Dadurch vermittelte sie den völlig abwegigen Eindruck, die Untere Naturschutzbehörde unterstütze ihr Vorhaben, die Bäume zu fällen (genauer lesen).

Der Termin der Fällung (21.12.2015 ab ca. 6:30 Uhr bis ca. 11:00 Uhr) wurde den Stadträten übrigens nicht bekanntgegeben. 6 Tage vorher wäre eine Stadtratssitzung gewesen und damit die Möglichkeit, auch die Stadträte der Opposition über die Durchführung der Maßnahme zu informieren.

23. Dezember 2015, Thomas Schiller