Entlastung der Bürgermeisterin für ihre Geschäftsführung im Jahr 2016 unmöglich!

Die Bürgermeisterin hat nachweislich gegen bestehende Rechtsnormen verstoßen. Es ist demzufolge meine Pflicht als Stadtrat, ihr die Entlastung für ihre „Geschäftsführung“ zu verweigern! In meinen Augen muss der gesamte Stadtrat so handeln wie ich und dieser Art der „Geschäftsführung“ die dunkelgelbe Karte zeigen.

Verstöße gegen Rechtsnormen dürfen selbstverständlich nicht geduldet werden. Über derartige Versäumnisse darf keinesfalls der Deckel der Verschwiegenheit gelegt werden. Die Dienstaufsichtsbehörde soll und muss davon wissen.

Nun noch einmal eine Liste der Verstöße der Bürgermeisterin gegen bestehende Rechtsnormen - falls die Stadträte der anderen Fraktionen diese „vergessen“ haben sollten:

  1. Sie hat acht Jahre lang gegen eine sehr wichtige Vorgabe der Gemeindeordnung verstoßen. Damit hat sie den Bürgern wichtige Informationen jahrelang vorenthalten. (mehr dazu hier …)
  2. Sie hat einen Beschluss des Stadtrats seit zwei Jahren einfach nicht umgesetzt. Auch mit dieser Aktion hat sie den Bürgern Transparenz verwehrt. (mehr dazu hier …)
  3. Sie hat die Geschäftsordnung des Stadtrates nicht eingehalten. (mehr dazu hier …)

Sollte Birgit Höcherl für diese „Geschäftsführung“ im Bürgermeister-Amt entlastet werden, läge meiner Ansicht nach ein handfester Skandal vor. Es wäre traurig und eine weitere Verstärkung der Politikverdrossenheit weiter Schichten der Bevölkerung. Die Mär, dass das Establishment sowieso machen kann, was es will, würde für Schönsee sogar bestätigt. Das wäre ein ganz schlechtes Zeichen für die Zukunft der Kommunalpolitik in Schönsee! Undenkbar!


Thomas Schiller, Dipl.-Hdl., 25. April 2017

FWG = Freie Wählergemeinschaft Schönsee und Umgebung