Was ist eigentlich ein Bürgerantrag?

Viele Bürger in Schönsee haben vermutlich noch nie etwas von einem Bürgerantrag gehört,– dabei ist er ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Damit lässt sich erreichen, dass der Stadtrat sich offiziell in einer öffentlichen Stadtratssitzung mit einer Angelegenheit befassen muss, die dem Bürger am Herzen liegt.

Die Bayerische Gemeindeordnung schreibt dieses Bürgerrecht in § 18 b fest. Und so funktioniert es: Bürger formlieren einen Antrag und reichen ihn bei der Stadt ein. Der Antrag muss von mindestens einem Prozent der Gemeindebürgern unterschrieben sein -– das sind im Fall von Schönsee lediglich 26 Unterschriften.

Der Antrag muss eine Begründung enthalten und bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Eine zeitliche Vorgabe oder Frist beim Sammeln der Unterschriften besteht nicht.

Ist der Bürgerantrag eingereicht, muss der Stadtrat innerhalb eines Monats entscheiden, ob der Antrag zulässig ist. Ist die Zulässigkeit festgestellt, hat der Stadtrat den Antrag innerhalb von drei Monaten zu behandeln.

Die Gemeindeordnung gilt natürlich grundsätzlich auch in Schönsee - aber eben nur grundsätzlich ... hier weiterlesen ...

11. Juni 2016, Thomas Schiller