Gemeindordnung wird nicht eingehalten! - Transparenz wird unterbunden!

Im Stadtrat von Schönsee wird ganz offensichtlich seit längerer Zeit eine wichtige Vorschrift der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern konsequent nicht eingehalten! An der mangelnden Berufserfahrung der Bürgermeisterin kann es nicht liegen. Sie ist seit fast acht Jahren im Amt. Zudem ist der neue Geschäftsführer der VG Schönsee Volljurist. Warum wird also der Artikel 52 der Gemeindeordnung, welcher die Öffentlichkeit von Stadtratssitzungen regelt, so stiefmütterlich behandelt? Ist Transparenz kommunaler politischer Entscheidungen etwa nicht erwünscht?

Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern schreibt im Absatz 3 des Artikel 52 allen Kommunen in Bayern vor: "Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind". Ich bin jetzt seit fast zwei Jahren im Stadtrat von Schönsee. In dieser Zeit wurde kein einziger nicht öffentlich gefasster Beschluss bekanntgegeben. Es ist aber sicher nicht so, dass es bei allen in dieser Zeit gefassten Beschlüssen immer noch Gründe für die Geheimhaltung gibt. Für die Entscheidungen, die vor Mai 2014 (also vor meiner Wahl zum Stadtrat) in nichtöffentlicher Sitzung getroffen wurden, trifft diese Vermutung wahrscheinlich ebenfalls zu. Somit gilt offensichtich: Im Stadtrat von Schönsee wird gegen eine wesentliche Bestimmung der Gemeindeordnung verstoßen! Dem Bürger wird damit verwehrt, sich umfassend über kommunalpolitische Entscheidungen zu informieren. Das Gebot der Transparenz wird ignoriert!

Darüber hinaus interpretiert die Bürgermeisterin meiner Ansicht nach die Gemeindeordnung bei der Festlegung der Tagesordnungen des Stadtrates Schönsee häufig zu Lasten der Transparenz. Absatz 1 des Artikle 52, schreibt zwar allen Kommunen in Bayern vor: "Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen". Aber, bei einigen Punkten, die wir im Stadtrat von Schönsee in nichtöffentlicher Sitzung behandelt haben, erschließt sich mir - und bestimmt auch einigen anderen Stadträten - absolut nicht, inwiefern berechtigte Ansprüche einzelner oder die Rücksicht auf das Wohl der Allgemeinheit gegen die Behandlung in der öffentlichen Sitzung gesprochen hätten. Auch mit der Festlegung der Tagesordnung von Stadtratssitzungen wird in Schönsee also das Gebot der Transparenz und der größtmöglichen Bürgerbeteiligung ignoriert! Dass die Entscheidungen veröffentlicht werden, nachdem die Gründe für eine (in manchen Fällen angebliche) Geheimhaltung weggefallen sind, wird außerdem völlig mißachtet. Siehe oben, der Kreis schließt sich ...

22. November 2015, Thomas Schiller für die Freie Wählergemeinschaft Schönsee (FWG)