5. Februar 2017:

Kläranlage: Weiding ist schlauer und legt die Kosten richtig um.

In der Grenz-Warte vom 2.2.2017 stand, dass der Gemeinderat Weiding die vollständige Umlage der Kosten (in zwei Raten auf zwei Jahre) für die neue Kläranlage auf die Grundstückseigentümer favorisiert (100:0-Variante) und dass sich bei den Teilnehmern an der Bürgerversammlung ebenfalls diese Meinung herauskristallisierte. Hier weiterlesen ...




12. Mai 2015:

Neue Kläranlage: Ein anderer Verteilermodus wäre für viele Bürger wesentlich günstiger gewesen! Ebenso für die Stadt Schönsee!

Die FWG hat ja schon immer geahnt, dass die Umlage der Investitionskosten für den Neubau der Kläranlage im Verteilermodus 50:50 für viele Bürger der Stadt Schönsee große Nachteile mit sich bringt und deshalb im Mai 2011 bei der entscheidenden Abstimmung im Stadtrat mit einer satten Mehrheit von 75 % dagegen gestimmt (Erläuterung vgl. unten). Seit 10. März 2015 liegt endlich eine Kalkulation vor und man kann - leider erst jetzt - nachweisen, dass die FWG Recht hatte.

Wegen des Verteilermodus 50:50 wurde die Hälfte der Kosten über einmalig zu zahlende Verbesserungsbeiträge der Grundstückseigentümer auf die Geschossfläche ihrer Gebäude (4,64 € je Quadratmeter) erhoben. Die restlichen 50 % (2.171.188,68 €) hat die Stadt (vor-) finanziert. Dies schränkt die finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde über viele Jahre hinaus massiv ein. Der für eine Gemeinde wie Schönsee hohe Betrag fließt nämlich erst im Laufe der folgenden 50 Jahre in die Stadtkasse zurück (über eine Erhöhung der jährlich zu zahlenden Einleitungsgebühr auf den Verbrauch in Kubikmeter).

Erst seit der Stadtratssitzung vom 10. März 2015 ist bekannt, dass diese Erhöhung der Einleitungsgebühr 1,53 € je m3 Abwasser betragen soll. Die Gebühr auf den Verbrauch steigt also von 0,92 € auf 2,45 € je Kubikmeter - das sind mehr als 166 %!

Da der zukünftige Preis für einen Kubikmeter Abwasser erst jetzt bekannt geworden ist, können belastbare Vergleichsrechnungen zur kompletten Umlage der Kosten über Verbesserungsbeiträge (welche die Freie Wählergemeinschaft Schönsee favorisiert hat) auch erst jetzt durchgeführt werden. Hier einige Beispiele: Vergleichsrechnung 1 (Haushalt mit 4 Personen, 350 m2 Geschossfläche, jährl. Wasserverbrauch von 200 m3), Vergleichsrechnung 2 (Haushalt mit 4 Personen, 130 m2 Geschossfläche, jährl. Wasserverbrauch von 133 m3), Vergleichsrechnung 3 (Haushalt mit 2 Personen, 80 m2 Geschossfläche, jährl. Wasserverbrauch von 85 m3).

Mit der folgenden Datei können Sie sich die Auswirkungen auf Ihr Haus berechnen lassen: Eigene Vergleichsrechnung. Wir sind überzeugt, viele Bürger werden feststellen, dass sie mit einem anderen Verteilermodus mittel- und langfristig Geld gespart hätten.

Leider kann die Entscheidung des Stadtrates aus dem Jahr 2012 nicht mehr rückgängig gemacht werden. ( Dies ergibt sich aus einer Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zu unserem Antrag auf Änderung der Verbesserungsbeitragssatzung für die Abwasseranlage vom 24. März 2015. Diesen Antrag haben wir deshalb am 12. Mai 2015 zurückgezogen.) Trotzdem haben wir uns entschieden, die Auswirkungen dieser Entscheidung auf den einzelnen Bürger aufzuzeigen. Das ist für uns ein Gebot der Transparenz.

Hintergründe / politische Bewertung:

Der Verteilermodus von 50:50 benachteiligt im Vergleich zur Variante 100:0 private Haushalte mit einem hohem Wasserverbrauch, also z. B. junge Familien und Gewerbebetriebe mit einem hohen Wasserverbrauch (hier sind die Auswirkungen massiv) sowie Mieter. Sie belastet darüber hinaus nachfolgende Generationen. Noch unsere Enkel werden über die Einleitungsgebühr für die Investitionen im Jahre 2012 zahlen (obwohl sie dann mit Sicherheit wieder neue Investitionen schultern müssen und wegen der demographischen Entwicklung in der Zahl geschrumpft sein werden). Außerdem schränkt der 50:50-Modus die finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Stadt Schönsee lange Zeit massiv ein. Wären die 2.171.188,68 € über Verbesserungsbeiträge bereits im Jahr 2012 eingesammelt worden, hätte mit dem Betrag z. B. der Spielplatz aufgewertet können, ein Radweg nach Dietersdorf gebaut, eine Ortsstraße repariert, die Sporthalle saniert oder anderweitig in ein lebenswertes Umfeld für die Bürger Schönsees investiert werden können.

Der Grund, warum die 50:50-Variante für viele Bürger teurer ist, sind die kalkulatorischen Zinsen und die kalkulatorischen Abschreibungen. Sie werden bei diesem Modus zu 50 % in die Einleitungsgebühren eingerechnet (die Zinsen mit 5 % - das ist der langjährige Durchschnitt). Dies macht in unserem Fall über 90 Cent je Kubikmeter verbrauchtem Wasser aus. Beim 100:0-Modus wären keine kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen angefallen.

Dass es Jahre gedauert hat, bis die Abwasser-Gebühren an die Gegenheiten der neuen Kläranlage angepasst wurden, hat die Stadt Schönsee übrigens zusätzlich belastet. Im Jahr 2013 überstiegen z. B. im Bereich der Abwasserbeseitigung die Ausgaben die Einnahmen um 144.422,89 € (und da waren noch nicht einmal die kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen für die neue Kläranlage eingerechnet). Seit dem Bau der Kläranlage bis zum 1. Juli 2015 sind so ca. 400.000,- € Belastung für den Haushalt der Stadt Schönsee entstanden. Abgesehen davon, dass kommunale Einrichtungen eigentlich ja kostendeckend betrieben werden müssen, hätte man mit diesem Betrag in Schönsee einiges erreichen können (Kinderspielplatz aufwerten, Ortsstraßen oder Sporthalle oder Hauptschultrakt sanieren ...).

Für 3 der 4 Stadträte wäre der Verteilermodus 100:0 bereits im Mai 2011 der beste gewesen. Stadtrat Andreas Hopfner sagt hierzu im Rückblick bezogen auf die Mehrheit in der FWG: "Die 100:0 Gebührenregelung wäre die idealste Lösung gewesen. Um jedoch einen gemeinsamen Konsens in der Abstimmung zu erreichen hätten wir einen 80:20 oder sogar 70:30 Umlegungsmodus zugestimmt. Der letzte Vorschlag (70:30) wurde ja sogar von seiten der Verwaltung, also des Stadtkämmerers, eingebracht."

PS:
Die folgende Datei belegt den in der Vergleichsrechnung verwendeten alternativen Wert für die Einleitungsgebühr in Höhe von 1,53 € je m3 bei einem Verteilermodus von 100 zu 0:
Berechnung der Einleitungsgebühr für Abwasser in Schönsee unter der Voraussetzung, dass die gesamten Investitionskosten für die Abwasserbeseitigungsanlage über Verbesserungsbeiträge der Grundstückseigentümer erhoben werden.

12. Mai 2015, Thomas Schiller für die Freie Wählergemeinschaft (FWG) Schönsee

Letzte Änderung am 19. Juli 2015 aufgrund eines E-Mails von Hans Schieber, Fraktionssprecher der CSU im Stadtrat von Schönsee, vom 13. Juli 2015

Ich hatte ursprünglich versehentlich geschrieben, dass "die FWG im Mai 2011 bei der entscheidenden Abstimmung im Stadtrat geschlossen dagegen gestimmt" habe.
Richtig ist, dass drei von vier Stadträten der FWG - also eine überzeugende Mehrheit von 75 % - gegen den 50:50-Verteilermodus stimmten.

Außerdem stand in der ursprünglichen Fassung: „Eine Zahl in der Größenordnung (2,45 € je Kubikmeter) wurde übrigens von den FWG-Stadträten bereits im Jahr 2011 prophezeit und von vielen bestritten.“
Hierzu merkte Hans Schieber an, dass in der damaligen Sitzung der zukünftige Betrag je Kubikmeter Abwasser von Seiten der Verwaltung (Herr Maier) mit ca. 2,50 € beziffert wurde und nicht von Seiten der FWG.
Außerdem behauptet er, die Aussage des Stadtkämmerers wurde von keinem Stadtrat bestritten.
Letzeres lässt sich vier Jahre danach nicht mehr klären. Deshalb habe ich den erwähnten Satz aus dem Bericht enfernt.

Aus Gründen der Transparenz wird die ursprüngliche Fassung dieses Berichts ebenso aufgezeigt wie die Tatsache, dass die Hinweise, welche zur Änderung des Inhalts führten,von Hans Schieber stammen.