Kläranlage: Weiding ist schlauer und legt die Kosten richtig um.

In der Grenz-Warte vom 2.2.2017 stand, dass der Gemeinderat Weiding die vollständige Umlage der Kosten (in zwei Raten auf zwei Jahre) für die neue Kläranlage auf die Grundstückseigentümer favorisiert (100:0-Variante) und dass sich bei den Teilnehmern an der Bürgerversammlung ebenfalls diese Meinung herauskristallisierte.
In Schönsee wurden die Investitionskosten für den Neubau der Kläranlage im Verteilermodus 50:50 umgelegt. Dieser Modus brachte für viele Bürger der Stadt Schönsee große Nachteile mit sich. Der Verteilermodus 50:50 bedeutet, dass die Hälfte der Kosten über einmalig zu zahlende Verbesserungsbeiträge der Grundstückseigentümer auf die Geschossfläche ihrer Gebäude (4,64 € je Quadratmeter) erhoben wird. Die restlichen 50 % (2.171.188,68 €) hat die Stadt (vor-) finanziert. Dies schränkt die finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde über viele Jahre hinaus massiv ein. Der für eine Gemeinde wie Schönsee hohe Betrag fließt nämlich erst im Laufe der folgenden 50 Jahre in die Stadtkasse zurück (über eine Erhöhung der jährlich zu zahlenden Einleitungsgebühr auf den Verbrauch in Kubikmeter). Außerdem wäre die 100:0-Variante, welche Weiding vermutlich jetzt wählt für viele Bürger wesentlich günstiger gewesen.
Genaueres erfahren Sie in meinen Bericht vom 12. Mai 2015. Die Weidinger haben sich vielleicht auch hier informiert … So konnte Schönsee wenigstens als schlechtes Beispiel dienen und andere vor dem gleichen Fehler bewahren … Die negativen Auswirkungen bleiben aber für Schönsee leider über Jahrzehnte hinweg bestehen …

5. Februar 2017, Thomas Schiller