Friedhofssatzung:
Keine Empfehlung auf mit Kinderarbeit in Lohndumpingländern gefertigte Grabsteine zugunsten heimischen Handwerks zu verzichten!
Die Chance, in der Bevölkerung ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen bzw. zu vertiefen, wurde also nicht genutzt.
Schade!

Ich habe beantragt, in der neuen Friedhofssatzung der Stadt Schönsee die gleiche Formulierung zu verwenden wie in der Satzung von Oberviechtach, nämlich:

"Die Grabdenkmäler sollten aus Naturstein, Holz, Stahl (Eisen), Bronze geschmiedet oder in gegossener Form bestehen. Es sollten möglichst helle und ungeschliffene Natursteine verwendet werden."

Die Worte "sollten möglichst" schreiben niemanden wirklich etwas vor. Gleichzeitig sind sie eine Empfehlung der Stadt Schönsee an die Trauernden. Und diese Worte hätten uns als Stadtrat ermöglicht, unserer Verantwortung für das örtliche Handwerk (vgl. Fußnote 1), für Material aus der Heimat und gegen Kinderarbeit sowie gegen nicht existenzsichernde Löhne (Stichwort: Mindestlohn) in Lohndumpingländern gerecht zu werden, wenn wir dazu schon einmal die Gelegenheit haben. Diese Gelegenheit bietet sich ja einer Kommune unserer Größe sehr selten. Leider ist die "Regierungskoalition" meiner Anregung nicht gefolgt.

Das Bestattungsgesetz ermöglicht
übrigens dem Friedhofsträger in Artikel 9 a ausdrücklich, Grabsteine aus Kinderarbeit zu verbieten! In das Bestattungsgesetz habe ich übrigens vor der Sitzung nicht geschaut. Ich wurde auf Facebook von einer aufmerksamen Leserin meiner Berichte - Johanna Ros - darauf hingewiesen. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass unser Geschäfsstellenleiter - ein Jurist - uns ehrenamtliche Stadträte auf gesetzliche Bestimmungen und Möglichkeiten hinweist, vor allem dann, wenn es aufgrund meines Antrages schon genau um dieses Thema - Grabsteine aus Kinderarbeit - geht. Aber das Gegenteil war der Fall. Er hat behauptet, die Stadt München hätte einen derartigen Passus in ihrer Satzung gehabt und diese habe dann vor Gericht keinen Bestand gehabt.

Im Vorfeld der Stadtratssitzung hatte ich übrigens schriftlich bei der Bürgermeisterin angeregt, vor der Beschlussfassung über den Neuerlass einer Friedhofssatzung Fachleute vor Ort zu hören, z. B. die Steinmetzmeister oder auch den Bestatter. Diese sind ja auf vielen Friedhöfen in Gemeinden und Städten tätig, sowohl in unserer Nähe als auch in großem Umkreis. Sie wissen daher sehr genau, was in derartigen Satzungen geregelt werden kann und sollte und was praktikabel ist und was nicht. Friedhofssatzungen sind quasi ihre Geschäftsgrundlage. Ich bin überzeugt, diese Fachleute hätten dem Stadtrat fundierte Hinweise geben können, welche in die Ausgestaltung der Satzung fließen können und sollen.

Leider habe ich auf meine schriftliche Anregung nie eine Antwort erhalten. Meines Wissens wurden die Fachleute auch nicht einbezogen, auf jeden Fall nicht vor dem Stadtrat und vor meiner schriftlichen Anregung auch nicht persönlich durch die Bürgermeisterin. Ist die Frau Bürgermeisterin so allwissend, dass sie keinen fachmännischen Rat von ortsansässigen Experten nötig hat? Ich jedenfalls hätte ohne Rückfrage bei Experten die Friedhofssatzung nicht anständig beurteilen können…

Die Stadt Schönsee kann sich im Übrigen glücklich schätzen, einen Steinmetz und einen Bestatter vor Ort zu haben. Das ist in den wenigsten Städten der Größenordnung Schönsees der Fall. Hier werden alte handwerkliche Tradition aufrechterhalten und krisensichere Beschäftigungsmöglichkeiten gesichert.

Die Anregungen dieser Fachleute bei einer Entscheidung über eine Friedhofssatzung (welche offensichtlich nur in sehr großen Zeitabständen zu treffen ist) einzubeziehen, wäre aus den geschilderten Gründen also absolut sinnvoll gewesen und im Übrigen auch respektvoll im Sinne der seit Jahrzehnten an den Friedhöfen in Schönsee und Gaisthal geleisteten hervorragenden Leistungen der Experten vor Ort und Ihrer Angestellten.

Ich hoffe, die Bürgermeisterin schafft es jetzt wenigstens, die neue Friedhofssatzung auf der Homepage zur Verfügung zu stellen. Für die Stadtratssitzung im Mai 2014 hattte ich den begründeten Antrag gestellt, dass bis Ende Juli 2014 sämtliche Satzungen und Verordnungen sowie Steuern, Gebühren und Beiträge auf der Homepage der Stadt Schönsee veröffentlicht werden. Die Umsetzung dieser Anregung wurde damals - also vor über drei Jahren - von der Bürgermeisterin verprochen. Dieses Versprechen hat sie bis heute nicht gehalten. Keine einzige Satzung ist online abrufbar. Stattdessen wird auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus hingewiesen. Die neue Satzung zum Friedhof liegt mit Sicherheit als Word-Dokument vor. Dieses in eine pdf-Datei umzuwandeln und auf die Homepage der VG hochzuladen dauert keine fünf Minuten ...

Der Entwurf zur Friedhofssatzung wurde übrigens in einer Stadtratssitzung vorgestellt und kurz diskutiert. Dann bekamen die Stadträte ihn als „Hausaufgabe“ mit. Ich für meinen Teil habe bei meiner „Hausaufgabe“ folgende Mängel im Entwurf festgestellt:

Fußnote 1:

Ungeschliffene Natursteine stammen aus handwerklicher Arbeit. Polierte Steine sind eher industriell gefertigt. Die Arbeitsleistung findet im Wesentlichen in China oder Indien oder anderen Lohndumpingländern mit Kinderarbeit und ohne existenzsichernden Mindestlohn statt. Bei uns wird im Prinzip nur noch der Name sowie Geburts- und Sterbedatum aufgebracht. So zerstört man mittel- und langfristig handwerkliche Strukturen bei uns in Deutschland. Hier sollte die Stadt Schönsee meiner Ansicht nach quasi erzieherisch wirken und über die Satzung ein entsprechendes Bewusstsein in der Bevölkerung schaffen bzw. vertiefen - ohne natürlich dem Bürger im Endeffekt etwas vorschreiben zu können.


Thomas Schiller, Dipl.-Hdl.