Warum ist der Zäch-Haus-Bericht nicht mehr verfügbar?

Mein Bericht über die Vorkommnisse um das Zäch-Haus (Weidinger Str. 4) war vom 7.1.2017 bis 10.2.2017 und vom 23.2.2017 bis zum 22.3.2017 hier zu lesen. Ich denke, viele Bürger haben dieses Angebot genutzt und sich über Vieles stark gewundert. Ich habe den Bericht nach der März-Sitzung des Stadtrates vom 21.3.2017 vom Netz genommen, weil ich davon ausgehe, dass ein Gericht klären muss, ob ich mit ihm gegen die Verschwiegenheitspflicht nach der Gemeindeordnung verstoßen habe oder nicht. Dieser Vorwurf steht seit der öffentlichen Stadtratssitzung vom 21.2.2017 im Raum. Urheber sind der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Schönsee, Matthias Jeitner, und die Bürgermeisterin der Stadt Schönsee, Birgit Höcherl.

Meiner festen Überzeugung nach trifft der Vorwurf nicht zu. Ich habe eindeutig nicht gegen die Verschiegenheitspflicht verstoßen. Der Stadtrat kann zwar mit einer Mehrheit ein Ordnungsgeld gegen mich verhängen, nach Art. 20, Abs. 4 der GO sogar bis zu 500,00 € (das ist die Höchstgrenze). Allerdings würde ich in diesem Fall höchstwahrscheinlich Einspruch gegen die Entscheidung und den dadurch entstandenen Verwaltungsakt einlegen und die Rechtmäßigkeit einer derartigen Maßnahme von einem Verwaltungsgericht überprüfen lassen, also im Prinzip gegen die Entscheidung des Stadtrates klagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein deutsches Gericht ein eventuell verhängtes Ordungsgeld bestätigt, um mich zu sanktionieren, weil ich aus mir ausdrücklich zur Verfügung gestellten Dokumenten zitiert habe, um eine Posse für die Bürger und Wähler transparent zu machen.

Auch die Tatsache, dass ich mein Abstimmungsverhalten aus der nicht-öffentlichen Sitzung bekannt gegeben habe, stufe ich keinesfalls als Verstoß gegen die Gemeindeordnung ein. Vielmehr wäre es die Pflicht der Bürgermeisterin gewesen, das Abstimmungsergebnis bekanntzugeben. Die Gemeineordnung ordnet ja im Artikel 52 ausdrücklich an, dass nach Wegfall des Geheimhaltungsgrundes die Beschlüsse aus nicht-öffentichen Sitzungen - und damit auch das Abstimmungsergebnis - bekannt zu geben sind. Der Geheimhaltungsgrund war spätestens am 25.11.2016 weggefallen, als die Bürgermeisterin in der Bürgerversammlung bekannt gab, die Stadt habe das Zäch-Haus erworben. Die Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse sollte ja eigentlich bei einer öffentlichen Stadtratssitzung erfolgen ...

Wer hingegen ganz sicher und aktenkundig jahrelang gegen die Gemeindeordnung verstoßen hat, ist die Bürgermeisterin selbst. Sie hat nämlich seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2008 gegen den Artikel 52, Absatz 3 verstoßen. Dieser lautet: "Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind". In Schönsee wird dies erst seit Juli 2016 praktiziert und auch nur, weil ich der Dienstaufsichtsbehörde - dem Landratsamt Schwandorf - den Verstoß gemeldet hatte, nachdem mehrere mündliche Hinweise nicht gefruchtet hatten (hier weiterlesen …). Wie wird dieses Dienstvergehen geahndet? Warum droht der Geschäftsstellenleiter hier nicht auch ein Ordnungsgeld an? Warum wird die Dienstaufsicht nicht tätig? Sie weiß doch Bescheid!

Auch in der letzten Sitzung hat Frau Höcherl wieder ganz eindeutig gegen eine wichtige Vorschriften verstoßen. In diesem Fall gegen ihre eigene Geschäftsordnung bzw. die des Stadtrates. Unser schriftlicher Antrag vom 10.11.2016 für einen beleuchteten, sicheren Gehweg zur NORMA-Filiale stand nämlich bei der Sitzung vom 21.2.2017 (wieder) nicht auf der Tagesordnung, obwohl die Geschäftsordnung zwingend vorschreibt, dass die Frist hierfür drei Monate beträgt. Ob ein Ortstermin mit dem staatlichen Bauamt durchgeführt wurde oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Die Geschäftsordnung regelt nicht, innerhalb welcher Frist Ortstermine erfolgen müssen, sondern innerhalb welcher Frist Anträge zu behandeln sind. Es heißt sogar noch: „Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt.“

Die Bürgermeisterin ist auch die, welche Stadtratsbeschlüsse einfach nicht umsetzt. Der Stadtrat hat nämlich aufgrund eines Antrags der FWG Schönsee am 21.4.2015 beschlossen, dass die Protokolle öffentlicher Stadtratssitzungen auf der Homepage der VG Schönsee veröffentlicht werden. Dieser Beschluss ist bis heute - also fast zwei Jahre danach - immer noch nicht umgesetzt.

Die vom Geschäftsstellenleiter am 21.2.2017 in der öffentichen Stadtratssitzung vorgetragene Mahnung, ich sollte künftig die Verschwiegenheitspflicht wahren, empfinde ich als Anmaßung. Ich habe ihn und die Bürgermeisterin in der Sitzung aufgefordert, mir einen konkreten Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht durch meinen Zäch-Haus-Bericht nachzuweisen. Das wollten sie nicht. Sie sagten, sie würden mir dies in der nicht-öffentlichen Sitzung darlegen. Dies geschah dann jedoch auch nicht. Großes Wunder! Mir wurde somit nicht mitgeteilt, worin mein Verstoß gegen die Gemeindeordnung konkret bestehen soll. „Roß und Reiter“ wurde also nicht genannt, nur nebulöse Vorwürfe.

Am 23.2.2017 habe ich deshalb dem Geschäfsstellenleiter und der Bürgermeisterin per Mail mitgeteilt, dass ich die Konkretisierung der Vorwürfe schriftlich haben will. Weil ich auf meine Mail vom 23.2. keine Antwort erhalten habe, schrieb ich am 12.3. noch einmal eine Mail an Herrn Jeitner und setzte ihm eine Frist zur schriftlichen Konkretisierung.

Erst am 14.3.2017 - also drei Wochen später und nach zwei Anmahnungen - erhielt ich ein entsprechendes Schriftstück, wenige Zeilen lang und inhaltlich sehr dürftig. Eine Konkretisierung derartig schwerer Vorwürfe sieht für mich anders aus. Es hieß nur: "Auf Ihrer Homepage veröffentlichen Sie Einzelheiten zu diesem Grundstückskauf und Ihr Abstimmungsverhalten, was einen Verstoß gegen Ihre Verschwiegenheitspflicht darstellt."

Übirgens habe ich meine Homepage auch nicht „gelöscht“ wie Matthias Jeitner behauptet, sondern lediglich aus privaten Gründen stillgelegt. Jetzt habe ich die Stilllegung wieder aufheben müssen, um mich gegen die ungerechtfertigten Vorwürfe der Bürgermeisterin zu wehren. Vielen Dank! Eigentlich wollte ich mich ja wieder mehr auf mein Familienleben mit dem fünften Mitglied Felix konzentrieren.

5. April 2017, Thomas Schiller