Wer hat gegen die Geschäftsordnung des Stadtrates verstoßen? Die Bürgermeisterin …

In § 21 der Geschäftsordnung des Stadtrates Schönsee steht: Anträge von Stadträten sind „in jedem Fall innerhalb von drei Monaten auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung zu setzen.“

Wir haben unseren begründeten Antrag „Beleuchteter, sicherer Gehweg zur NORMA-Filiale in der Eslarner Straße: So schnell wie möglich verwirklichen“ am 10.11.2016 abgegeben.

Die letzte Stadtratssitzung war am 21.2.2017. Da war die Frist bereits um 11 Tage abgelaufen. Auf der Tagesordnung war unser Antrag nicht. Er kann also frühestens in der nächsten Sitzung behandelt werden, diese ist voraussichtlich am 21.3.2017. Die Frist ist dann um fast 6 Wochen abgelaufen.

Sie hat zwar in der Dezember-Sitzung bekanntgegeben, dass ein Ortstermin geplant ist und in der Sitzung vom 17.1.2017, dass der geplante Ortstermin mit dem Straßenbauamt am 18.1.2017 vom Straßenbauamt verschoben wurde. Diese Tatsache ist aber völlig unerheblich. Ihre Aufgabe ist, den Antrag fristgerecht auf die Tagesordnung zu bringen. Die Geschäftsordnung ist da ganz eindeutig. Im § 21 heißt es nämlich weiter: „Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt.“

Mein Hinweis in der Sitzung auf das Versäumnis der Bürgermeisterin ist nicht „spitzfindig“, wie der Seniorenbeauftragte der Stadt Schönsee, Wallisch, aus dem Publikum hereingerufen hat. Es ist vielmehr meine Aufgabe als Stadtrat auf Versäumnisse hinsichtlich des Einhaltens der Geschäftsordnung hinzuweisen. Überhaupt finde ich es unmöglich, eine Stadtratssitzung mit derartigen Bemerkungen zu stören. Der Seniorenbeauftragte sollte eigentlich ein gutes Vorbild sein! Er sollte Bindeglied zwischen den Bürgern und dem Stadtrat sein und nicht einseitig für die Bürgermeisterin Partei ergreifen. Unabhängig davon gilt: Zuhörern kann gemäß § 26 unserer Geschäftsordnung „das Wort nicht erteilt werden“. Und der Seniorenbeauftragte ist Zuhörer. Er ist kein gewählter Stadtrat. Er wurde auch in das Amt des Seniorenbeauftragten nicht von den Bürgern gewählt, sondern (nehme ich an) vom Stadtrat auf Anregung der Bürgermeisterin bestellt. Da hätte die Versammlungsleiterin - also quasi die Hüterin der Geschäftsordnung, das ist die Bürgermeisterin (!!) - eingreifen und den Seniorenbeauftragten als Zwischenrufer rügen müssen. Das hat sie nicht getan.

In den fast drei Jahren, welche ich im Stadtrat bin, habe ich übrigens noch keinen Bericht des Seniorenbeauftragten der Stadt Schönsee gehört. Da hätte er das Wort im Stadtrat gehabt ...

Leider bin ich es mittlerweile gewohnt, dass meine Argumentationen durch Zwischenrufe unterbrochen werden - bisher hat es sich auf einige bestimmte Stadträte und die Bürgermeisterin selbst beschränkt. Manchmal kamen die Zwischenrufe sogar in Form verbaler Entgleisungen, z. B. „Oberlehrer“, „lächerlich“, „Zwang zur Selbstdarstellung“, „Kasperltheater“ oder „Pfarrer“. Frau Höcherl leitet die Stadtratssitzungen und erteilt das Wort. Wenn ich durch Zwischenrufe anderer Stadträte unterbrochen werde, müsste sie eingreifen und den Zwischenrufer zurechtweisen, dass er das Wort im Moment nicht hat. Ich kann mich an keine Situation erinnern, in der sie mich vor Zwischenrufern geschützt hat, selbst Herabwürdigungen meiner Person (siehe oben) hat sie nicht gerügt. Wenn jetzt auch noch das Publikum ungebremst durch Zwischerufe stören darf, ist das Maß voll ...

26. Februar 2017, Thomas Schiller