Viele Gemeinden veröffentlichen die Beträge von Aufträgen - Schönsee schafft es (leider immer noch) nicht ...


In der Stadtratssitzung vom 16.5.2017 wurde mein Antrag, die Beträge von in nichtöffentlicher Sitzung vergebenen Aufträgen bekanntzugeben, mit 12 : 2 Stimmen abgelehnt.

Thanstein kann es (ein Beispiel vom 7.5.17), Niedermurach kann es (ein Beispiel vom 20.4.17), Winklarn kann es (ein Beispiel vom 24.4.17, ein weiteres vom 21.3.18), Gleiritsch kann es (ein Beispiel vom 21.3.18) und viele, viele andere Städte und Gemeinden können es auch, Schönsee kann es (leider) nicht.

Die Bürgermeisterin sprach sich für die "Praxis wie bisher" aus (zitiert laut Grenz-Warte vom 19.5.). Na toll! So wie mit der Gemeindeordnung, Art. 52, Abs. 3 von 2008 bis zum Juli 2016? So lange wurde nämlich gegen diese wichtige Vorschrift, in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse zu veröffentlichen, sobald der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist, verstoßen. Erst meine diesbezügliche Dienstaufssichtbeschwerde setzte in Schönsee geltendes Recht durch (vgl. mein Bericht vom 14.7.2016)!

Ich hatte meinen Antrag übrigens so begründet:

Thomas Schiller, Dipl.-Hdl., 22. Mai 2017

FWG = Freie Wählergemeinschaft Schönsee und Umgebung