Freundschafts-Radweg ist nun ausreichend gesichert. Unser Antrag wurde umgesetzt, allerdings mit einem Jahr Verzögerung …

Die Freie Wählergemeinschaft Schönsee und Umgebung (FWG) beantragte Ende Mai 2014 schriftlich, dass die Übergänge vom Bayerisch-Böhmischen Freundschafts-Radweg auf die Staatsstraße 2159 sowie auf die Frauensteinstraße in Gaisthal durch eine zweite Absperrung besser abgesichert werden. Obwohl das Gefahrenpotenzial offensichtlich war und die FWG dieses mit Bildern und schriftlichen Erläuterungen dokumentierte, wurde der FWG-Antrag (vgl. hier ...) von der Bürgermeisterin zurückgestellt. Sie wollte erst die Meinung des Landratsamtes einholen ...

Dies dauerte bis zum Oktober 2014, also vier Monate (!!). Bei einer Verkehrsschau stellte die übergeordnete Behörde dann wie die FWG fest, dass die installierten Straßenquerungen nicht den Sicherheitsanforderungen für den Fahrradverkehr entsprechen. Das Landratsamt empfahl genau das, was die FWG in ihrem Antrag vom Mai 2014 gefordert hatte.

In der Stadtratssitzung vom 19. November 2014 wurde deshalb einstimmig beschlossen, die Übergänge wie von der FWG beantragt besser abzusichern. Umgesetzt wurde dies allerdings erst im Mitte Mai 2015 – also fast ein halbes Jahr (!!) nach dem Stadtratsbeschluss.

Und dies ist nicht der einzige Beschluss des Stadtrates, welchen die Bürgeremeisterin einfach nicht umsetzt. Am 21. April 2015 hat der Stadtrat nämlich den schriftlichen Antrag der FWG Schönsee, dass die Protokolle öffentlicher Stadtratssitzungen eine Woche danach auf der Homepage der Stadt Schönsee veröffentlicht werden, vom Stadtrat angenommen und damit beschlossen.
Aber, obwohl die neue Homepage der Stadt Schönsee seit März 2016 online ist, wurde der Beschluss des Stadtrates vom 21. April 2015 bis heute (16.4.2017) immer noch nicht umgesetzt.

In einem demokratischen Staat mit Gewaltenteilung hat die Exekutive zu verwirklichen, was die Legislative beschließt. Würde Vergleichbares auf Landes- oder Bundesebene geschehen, würde die Presse darüber berichten und der Verantwortliche in der Exekutive (Minister, Staatssekretär, Abteilungsleiter einer Behörde etc.) müsste die Konsequenzen ziehen und zurücktreten.

Bei uns ist die Legislative der Stadtrat. Die Exekutive wird von der Bürgermeisterin geleitet. Sie ist dafür verantwortlich, dass Stadtratsbeschlüsse umgesetzt werden. Gerade wenn Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt sind, muss das zeitnah geschehen. Ein halbes Jahr (beim Radweg) ist keinesfalls zeitnah! Rechnet man von unserem Antrag aus, ist sogar fast ein Jahr vergangen! Und bei den Protokollen sind wir mittlerweile bei zwei Jahren der Nicht-Umsetzung eines Beschlusses! Unglaublich, aber leider wahr ...

16. April 2017, Thomas Schiller