Einwendungen gegen Protokolle öffentlicher Stadtratssitzungen
Die Niederschriften öffentlicher Stadtratssitzungen sind meiner festen Überzeugung nach häufig inhaltlich einseitig, also subjektiv. Sie wurden aber trotz meiner genau begründeten Einwendungen in aller Regel von der Mehrheit der Stadträte genehmigt, meistens nur gegen die Stimmen der FWG Schönsee. Manchmal stimmen aber auch andere Stadträte gegen die Genehmigung der Protokolle, viermal sogar alle Stadträte.
Für mich muss eine Sitzungsniederschrift auch wirklich den Inhalt und Verlauf einer Sitzung wiedergeben - es sei denn, es wird nur ein Ergebnisprotokoll verfasst. Letzteres ist aber nicht der Fall. Stattdessen werden häufig ausgewählte Sätze und Meinungen der Bürgermeisterin oder einzelner Stadträte zusammengefasst wiedergegeben, während andere Ansichten (speziell die der Opposition) unter den Tisch gekehrt werden. Auch der Verlauf der Sitzung wird nicht gespiegelt. Allerdings tritt dieses Problem nicht immer auf. Wenn z. B. der (zum 31.12.2016 pensionierte) Kämmerer Josef Maier ein Protokoll schrieb, stimmte jeder Satz. Da habe ich auch nie einen Einwand erhoben. Außerdem habe ich auch ca. 30 Niederschriften genehmigt. Es liegt also nicht an mir ...
Meine Unnachgiebigkeit hat mit einem Beschluss des Stadtrates vom 21. April 2015 (aufgrund eines Antrages der FWG vom 13. Februar 2015) zu tun: Die Protokolle öffentlicher Stadtratssitzungen müssen seitdem auf der Homepage der Stadt Schönsee veröffentlicht werden. Die Bürgermeisterin hat diesen Beschluss des Stadtrates fast zwei Jahre lang nicht umgesetzt. Die Sitzungsniederschrift vom März 2017 ist die erste, welche online gestellt wurde. Auch aus dieser Perspektive werde ich offensichtlich falsche oder irreführenden Passagen in Niederschriften nicht ohne Widerspruch akzeptieren.
Durch die nachfolgende Veröffentlichung meiner Einwendungen kann der mündige Bürger nun selbst entscheiden, ob meine Einwendungen berechtigt sind.
Meine Einwendungen gegen das Sitzungsprotokoll vom 16.5.2017:
Meine Einwendungen wurden am 27.6.2017 mit 12 : 2 Stimmen abgelehnt. Meine Anträge, über die in der Sitzung abgestimmt wurde, wurden nicht als Anlage zum Protokoll zugelassen. Ein falscher, mich in einem ungünstigen Licht erscheinen lassender Satz, wurde nicht gestrichen. Genaueres finden Sie hier ...
Meine Einwendung gegen das Sitzungsprotokoll vom 26.4.2017:
In der Sitzung wurde über eine Änderung der Tagesordnung beschlossen (mit 13:0 Stimmen). Dies muss natürlich unbedingt in der Niederschrift stehen. Wir können doch nicht etwas beschließen, was dann nicht in der Niederschrift aufgezeichnet wird! Genaueres finden Sie hier ... Meine Einwendung wurde am 27.6.2017 mit 12 : 2 Stimmen abgelehnt ...
Meine Einwendung gegen das Sitzungsprotokoll vom 21.3.2017:
Auf Seite 4 steht: "Stadtrat Schiller regt an, im Falle des Gehweges zur Norma auf Ausbaubeiträge zu verzichten, auch wenn dies gegen das kommunale Abgabenrecht verstößt." Aber, das habe ich so ganz sicher nicht gesagt!!! Ich habe sicher nicht dazu aufgerufen, gegen eine Rechtsvorschrift zu verstoßen.
Vielmehr habe ich darauf hingewiesen, dass es durchaus Gemeinden gibt, welche auf eine Anliegerbeteiligung beim Straßenausbau oder beim Bau von Gehwegen verzichten. Also muss es ja grundsätzlich mit dem komm. Abgaberecht vereinbar sein.
Lesen Sie hierzu den Bericht "Wenn Straßen nichts kosten" im Neuen Tag vom 23.12.2015 oder den Bericht im Neuen Tag vom 4.3.2017 - dort heißt es wörtlich: "Verzicht auf eine Anliegerbeteiligung beim Straßenausbau". oder den Bericht im Neuen Tag vom 17.6.2017. Man kann also durchaus Straßen sanieren ohne die Anlieger daran zu beteiligen. Auch im Landkreis Schwandorf!
Meine Einwendung wurde am 26.4.2017 mit 10 : 4 Stimmen abgelehnt ...
Meine Einwendungen gegen das Sitzungsprotokoll vom 21.2.2017:
Drei Änderungen nötig und einstimmig genehmigt! Die Niederschrift der Sitzung vom 21.2.2017 war erheblich fehlerhaft!
Unter anderem habe ich in der Sitzung einen eindeutigen Verstoß der Bürgermeisterin gegen die Geschäftsordnung des Stadtrates festgestellt. Dies war jedoch im Protokoll nicht vermerkt ... Genaueres finden Sie hier ...
Meine Einwendungen gegen das Sitzungsprotokoll vom 15.3.2016:
- Im Protokoll zur Sitzung vom 15.3.2016 entspricht beim Punkt 3 folgende Formulierung nicht den Tatsachen: "Auch setzt sich der Stadtrat mit dem Leserbrief von Herrn Schiller in der heutigen Ausgabe des Neuen Tages kritisch auseinander." Über den Inhalt meines Leserbriefes zur meiner Ansicht nach falschen Finanzierung des CeBB ist nämlich in der Sitzung kein Wort gefallen, wir haben uns sicherlich nicht darüber auseinandergesetzt.
- Des Weiteren ist die Formulierung "Aus dieser Liste ist ersichtlich, dass das CeBB auch von verschiedenen Gruppen und Vereinen für Veranstaltungen genutzt wird" völlig irreführend und irrelevant. Ich habe ja in der Sitzung meiner Verwunderung Ausdruck verliehen, dass kaum Gruppen und Vereine aus Schönsee in der Liste (welche sowieso recht kurz war) auftauchen. Genau darum ging es aber in unserem Antrag. Also sollte meine Schlussfolgerung, dass die vom CeBB vorgelegte Liste kaum Bezug zu unserem Antrag hat, ebenfalls in das Protokoll aufgenommen werden. Das Protokoll darf nicht einseitig die Meinung der Mehrheit wiedergeben, auch die Ansicht der Opposition muss ersichtlich sein.
- Darüber hinaus kann ich nicht nachvollziehen, warum der Satz "Stadtratsmitglied Josef Eibauer spricht den Ton des Antrages an, welchen er kritisiert" im Protokoll steht. Die Bürgermeisterin muss sich schon entscheiden, ob sie ein Ergebnis- oder ein Verlaufsprotokoll schreiben will. In einem Ergebnisprotokoll dürfte der Satz nicht stehen. In einem Verlaufsprotokoll müsste auch stehen, dass sowohl Stadtrat Andreas Hopfner als auch ich ausdrücklich darauf verwiesen haben, dass der Ton des Antrags absolut sachlich ist (hier können Sie das überprüfen). Wenn nur Sätze einiger Stadträte in das Protokoll einfließen, ist es nicht objektiv, sondern höchst subjektiv. Das darf nicht sein.
- Außerdem sollte meiner Ansicht nach unser Antrag eine Anlage des Protokolls sein. Er ist ja die Beschlussvorlage, über die abgestimmt wurde.
Meine Einwendungen gegen das Sitzungsprotokoll vom 15.12.2015:
- Auf Seite 5 heißt es, ich hätte mich „gegen das Protokoll der letzten Sitzung gewandt“. Es muss aber heißen, dass ich der Niederschrift der vorletzten Sitzung widersprochen habe. Mein Widerspruch bezog sich nämlich eindeutig auf die Niederschrift der Sitzung vom 20.10.2015 und nicht gegen die vom 17.11.2015. Da war ich ja aus beruflichen Gründen verhindert, also gar nicht anwesend. Demzufolge ist der Inhalt des Satzes schlicht und einfach falsch.
- Auch die Überschrift ist auf Seite 5 ist falsch. Ich habe keine „Anfrage“ gestellt, sondern einen „Widerspruch zur Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 20.10.2015“ formuliert. Ein Widerspruch ist etwas ganz anderes als eine Anfrage. Deshalb ist das Wort falsch.
- Des Weiteren heißt es auf Seite 5 ich habe „die Klärung zur nächsten Stadtratssitzung verlangt“. Richtig ist, dass ich „spätestens zur nächsten öffentlichen Sitzung des Stadtrats von Schönsee (also bis zum 15. Dezember 2015)“ eine Klärung gefordert habe. Ich habe also den 15.12.2015 als Termin für die Klärung gesetzt, keineswegs habe ich verlangt, dass ich in der öffentlichen Stadtratssitzung eine Antwort erhalte, so wie es dann geschah.
- An der Niederschrift zur Sitzung vom 15.12.2015 finde ich übrigens noch einen weiterer Punkt äußerst unglücklich formuliert. Auf Seite 4 steht nämlich bezüglich der Festlegung der Realsteuersätze für 2016: „In der anschließenden Diskussion sind Stadträte der Meinung, …“. Aber, wie viele Stadträte sind denn dieser Meinung? Zwei oder drei oder vier oder fünf oder zwölf? Ich rege an, entweder die Namen anzugeben oder die Zahl oder den Satz ganz wegzulassen.
Meine Einwendungen gegen das Sitzungsprotokoll vom 20.10.2015:
Meine Einwendung gegen das Sitzungsprotokoll vom 19.5.2015:
- In der Niederschrift stand: „Aufgrund der ausufernden Diskussion … stellt Stadtrat Josef Höcherl Antrag auf Schluss der Debatte, dem mit 2 Gegenstimmen stattgegeben wird.“ In Wirklichkeit waren es aber 3 Gegenstimmen. Diesen Einwand konnte nicht einmal die Regierungskoalition abschmettern. Das Protokoll musste geändert werden.
- Darüber hinaus ist die Bezeichnung "ausufernd" eine Bewertung, welche der Protokollant zu unterlassen hat. Eine Niederschrift muss sachlich und objektiv sein. Wenn Wertungen einfließen, muss klar sein, von wem sie stammen (direktes oder indirektes Zitat). Ich fand die Diskussion übrigens interessant und ich denke auch die meisten Zuhörer sahen das so. Dass man in einem kommunalen Parlament über strittige Themen sachlich und eingehend diskutiert, ist absolut wichig und es sollte auch möglich sein und nicht abgewürgt werden. Warum ausgerechnet der 3. Bürgermeister sich bemüßigt fühlt, einen Antrag auf "Schluss der Debatte" zu stellen, ist mir ein echtes Rätsel. Vorbildhaft ist das auf jeden Fall nicht, aber wirklich wundern tut es mich angesichts der Gesamtsituation nicht.
Meine Einwendungen gegen das Sitzungsprotokoll vom 27.1.2015:
Das Sitzungsprotokoll zur Stadtratssitzung vom 27. Januar 2015 habe ich übrigens erst am 21. April 2015 erhalten, also fast drei Monate danach!!
- Auf Seite 5 heißt es zum Tagesordnungspunkt 3 (Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung Ferienanlage St. Hubertus) und zu meiner Ablehnung dieses Anliegens: "Erste Bürgermeisterin Höcherl zeigt sich über diese Aussagen verwundert, da in der Vorstellung der Nature Community in der letzten Woche das Projekt von allen teilnehmenden Stadträten ausdrücklich begrüßt wurde, und nun von denselben Stadträten abgelehnt wird. Dieser Sinneswandel ist nicht verständlich." Diese Behauptung entspricht nicht der Wahrheit. Sie lässt sich aus meinen Gesprächsbeiträgen nicht ableiten. Ich habe das Projekt nicht ausdrücklich begrüßt, sondern ein differenziertes Feedback zu der Vorstellung des Projekts gegeben. Der Behauptung der Bürgermeisterin widersprach ich deshalb in der Sitzung deutlich. Wenn die unwahre Behauptung im Protokoll steht, muss auch mein klarer Widerspruch protokolliert werden. Ansonsten ist die Niederschrift höchst einseitig und subjektiv.
- Abgesehen davon war der Wortlaut, die Stadträte der FWG wären eine Woche vorher "euphorisch" gewesen und hätten der nature community "zu dieser tollen Idee gratuliert" (vgl. Grenz-Warte vom 29. Januar 2015). Dies ist genau so unwahr wie die Behauptung, welche protokolliert ist, jedoch noch eine Brise herabwürdigender für die FWG-Stadträte.
- Ebenfalls heißt es auf Seite 5: "Von Teilen des Stadtrates wird erläutert, dass die Informationen auch schon vor der Stadtratssitzung am 16.12.2015 vorgelegen sind, und man sich seit damals informieren konnte." Dies ist völlig unerheblich und dient nur dazu, die Entscheidung der FWG-Stadträte herabzuwürdigen. Deshalb habe ich dieser Aussage in der Sitzung entgegengehalten, dass mir niemand vorschreiben kann, wann ich mich informiere und dass, ich erst dann informiert sein muss, wenn eine Entscheidung ansteht. Und das war erst am 27. Januar der Fall. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich mich eingehend informiert. Auch diesen Widerspruch will ich im Protokoll stehen haben. Ansonsten ist die Niederschrift höchst einseitig und subjektiv.
Thomas Schiller, im Herbst 2017