In der Niederschrift zur Sitzung vom 16.5.2017 heißt es auf Seite 7: "... Schiller verliest hierzu ein Schriftstück, in welchem die Veröffentlichung als zulässig eingeschätzt wird. Der Bitte, das Schriftstück vollständig vorzulesen, kommt Herr Schiller nicht nach."

Ich kann mich an keine entsprechende Bitte erinnern. Ansonsten wäre ich dieser mit Sicherheit nachgekommen. Das Schriftstück, aus dem ich zitiert habe, hatte fünf eng beschriebene Seiten. Nicht der gesamte Inhalt hatte einen konkreten Bezug zu meinem Antrag, um den es beim Tagesordnungspunkt 4 ging. Es vorzulesen hätte also sowieso den Rahmen gesprengt, abgesehen davon, dass es in meiner Erinnerung keine entsprechende Bitte gab. Auch mein Fraktionskollege Peter Pfaffl kann sich an keine derartige Bitte erinnern. Ich fordere deshalb, diesen Satz komplett zu streichen.

Außerdem fordere ich, meine Anträge (Tagesordnungspunkte 4 und 5) als Anlage zum Protokoll zu geben. In der Niederschrift heißt es ja jeweils: "Der Antrag von Stadtratsmitglied Thomas Schiller wird verlesen." Meine Anträge waren demzufolge die Grundlage für die Beschlüsse und müssen daher auch Eingang in die Niederschrift finden.



Thomas Schiller, Dipl.-Hdl., 23. Juni 2017