Inhaltlich und grammatikalisch falsch - meine Meinung zur Stellungnahme der Bürgermeisterin

Frau Höcherl schreibt in der Grenz-Warte vom 25.2.2017, sie habe mit mir ein Gespräch „vereinbart“ und ich hätte „zugestimmt“. Dies ist inhaltlich falsch. Sie hat in der öffentlichen Sitzung groß angekündigt, dass sie mir im nicht-öffentlichen Teil mitteilt, worin mein angeblicher Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht konkret bestanden haben soll. Nachdem sie die nicht-öffentliche Sitzung geschlossen hatte, habe ich sie gefragt, was nun mit der Konkretisierung ist. Sie antwortete, ich solle doch in den nächsten Tagen in ihr Büro kommen, dann würde sie es mir sagen. Hinter mir standen mittlerweile zwei Kollegen, die mir zu meinem Nachwuchs gratulieren wollten, die Versammlung hatte sich aufgelöst. Ich antwortete deshalb sinngemäß: „Dann müssen wir es eben so machen“. Gepasst hatte es mir nicht, aber ich war müde und wollte die Gratulationen entgegennehmen und die Kollegen nicht warten lassen.

Haben wir also nun ein Gespräch „vereinbart“? Habe ich „zugestimmt“? Ich finde vielmehr, das Gespräch wurde mir aufgezwungen. Das hätte ich nicht akzeptieren sollen. Aber, ich wollte eben konstruktiv sein, was die Bürgermeisterin ja immer wieder von mir fordert. Allerdings drängt sich mir immer mehr der Eindruck auf, sie meint eigentlich, ich solle konform sein. Das ist ja auch ein Fremdwort und geht ebenfalls mit der Silbe „kon“ an …

Als allerdings zwei Tage später der Artikel zur Stadtratssitzung in der Grenz-Warte erschien, in welchem die Mitteilung des Herrn Jeitner im Wortlaut wiedergegeben wurde und vermutlich für viele Leser der Eindruck entstand, ich hätte wirklich gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen, habe ich mich so geärgert, dass ich das mir aufgezwungene Gespräch abgesagt und die Frau Bürgermeisterin aufgefordert habe, mir die Konkretisierung ihrer meiner Ansicht nach haltlosen Vorwürfe schriftlich zukommen zu lassen, wenn es sein muss in Form einer Anzeige, damit ein Gericht den Wahrheitsgehalt prüfen kann.

Verurteilen kann mich nämlich nur ein Gericht, nicht Herr Jeitner (obwohl er Jurist ist) und nicht Frau Höcherl. Es so hinzustellen als hätte ich gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen, ohne dabei konkret zu werden, ist so lange üble Nachrede, bis ein Gericht den Vorwurf bestätigt hat. Und das wird nicht der Fall sein. Davon bin ich fest überzeugt.

Ihr Vorgehen ist leicht durchschaubare Effekthascherei vermutlich mit der Absicht, mich bei den Bürgern zu diskreditieren. Meiner Ansicht nach ist dieses Verhalten einer Bürgermeisterin absolut unwürdig. Es ist ja nicht das erste Mal, dass sie unlautere Mittel einsetzt und Konflikte auf die Spitze treibt. Ein weiteres Beispiel aus der letzten öffentlichen Stadtratssitzung: Sie schlug allen Ernstes vor, die Stadträte darüber abzustimmen zu lassen, ob die Berichte auf meiner Homepage sachlich sind. Was soll man dazu noch sagen? Also mir fehlen angesichts eines solchen Unsinns die Worte … Allerdings erinnert es fatal an Donald Trump und seine Theorie der alternativen Fakten.

Außerdem stammt der ganze Vorgang mit der angeblichen Gesprächs-Vereinbarung aus der nicht-öffentlichen Sitzung. Über deren Inhalte muss man aber doch Verschwiegenheit bewahren. Das steht doch lang und breit in der Grenz-Warte vom 23.2.2017 und Geschäftsstellenleiter Jeitner hat dies doch in der Stadtratssitzung verlesen. Bekommt die Bürgermeisterin nun auch eine „Rüge“? Wenn ja von wem? Vom stellvertretenden Bürgermeister? Wird sie nun auch von ihrem Geschäftsstellenleiter darauf hingewiesen, dass bei weiteren Verstößen ein Ordnungsgeld möglich ist?

In der kurzen Stellungnahme steckt auch noch ein schwerwiegender grammatikalischer Fehler. Es heißt nämlich, „dass die Rüge mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes … abgestimmt wurde“. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes ist die Regierung. Ich glaube nicht, dass die Frau Bürgermeisterin die Regierung der Oberpfalz mit dem Thema behelligt hat. Es hätte heißen müssen „mit der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt, … abgestimmt“.

Was heißt übrigens „abgestimmt“? Hat das Landratsamt die Vorwürfe der Bürgermeisterin geprüft und als zutreffend eingestuft. Das kann ich mir nicht vorstellen. „Abgestimmt“ könnte auch heißen, dass der CSU-Landrat von der CSU-Bürgermeisterin informiert wurde, dass der Freie-Wähler-Schiller jetzt endlich „abgeschossen werden kann“. Wenn sie sich da nur nicht getäuscht haben … Die Verwaltungsgerichte stufe ich als CSU-freie Zone ein…

24. Februar 2017, Thomas Schiller