Cyber-Mobbing von mir? Nein! Üble Nachrede von Frau H.? Ja, absolut!

In der Stadtratssitzung vom 16.5.2017 ging es wieder einmal um meine Homepage. Sie stand zwar nicht auf der Tagesordnung und kann es auch gar nicht, weil es meine Sache ist, wie ich mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wahrnehme. Aber, Bürgermeisterin Höcherl sprach - und das nicht zum ersten Mal - im Zusammenhang mit meiner Homepage von „Cyber-Mobbing“.

Mit diesem Begriff werden (laut Wikipedia) verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer Menschen oder Firmen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das Internet bezeichnet.

Ich setze mich auf dieser Homepage mit der Politik in Schönsee kritisch auseinander. Man wird hier keine Beleidigungen oder Herabwürdigungen oder Diffamierungen von Personen finden. Es wird auch niemand belästigt, bedrängt oder genötigt. Zudem wird nichts Unwahres oder Falsches berichtet. Kritik muss man in öffentlichen Ämtern aushalten.

Wer also in Bezug auf meine Homepage von Cyber-Mobbing spricht, betreibt üble Nachrede. Dies ist eindeutig eine Straftat! Ein Blick in das Strafgesetzbuch reicht!


Thomas Schiller, Dipl.-Hdl., 20. Mai 2017