Eklatante Versäumnisse bei der Kalkulation der Wassergebühren!
Der Haushalt der Stadt Schönsee verlor mindestens 250.000,- €, vermutlich aber viel mehr ..

Städte und Gemeinden sind verpflichtet, die Gebühren für Wasser und Abwasser alle vier Jahre neu zu kalkulieren und anzupassen. Das trifft auf Nabburg ebenso zu wie auf alle anderen Kommunen in Bayern, z. B. Altendorf und Teunz. Beim Zeitungsbericht über Teunz wird die 4-Jahres-Frist ebenso explizit erwähnt wie bei dem über Gleiritsch. Dort heißt es: "Da in den letzten vier Jahren ein Defizit entstanden ist, die Gebührenkalkulation aber kostendeckend gestaltet sein muss, kam der Gemeinderat um eine Erhöhung des Wasserpreises nicht herum."

In Schönsee datiert die letzte Gebührenkalkulation für das Wasser jedoch aus dem Jahr 2004. Birgit Höcherl ist seit 2008 Bürgermeisterin. Die Wassergebühren hätten unter ihrer "Führung" also mindestens dreimal (!!) neu kalkuliert und mit ziemlicher Sicherheit angepasst werden müssen. Ein (weiterer) klarer Verstoß gegen bestehendes Recht (Kommunalabgabengesetz, Art. 8, Abs. 6) im Laufe ihrer Amtszeit.

Außerdem sind alle Städte und Gemeinden verpflichtet, ihre Wasserversorgung kostendeckend zu betreiben (KAG, Art. 8, Abs. 2). Aber, seit 2013 sind in Schönsee im Bereich der Wasserversorgung z. B. Defizite von über 250.000,- € aufgelaufen 1).

Rechnet man bis zum Jahr 2004 zurück, so wird das aufgelaufene Defizit vermutlich sogar deutlich höher sein. Vielleicht geht es in Wirklichkeit um 500.000,- € oder um 700.000,- €. Ich weiß es nicht, dies zu belegen ist Aufgabe der Bürgermeisterin und zwar alle 4 Jahre - ich habe als ehrenamtlicher Stadtrat gar nicht die notwendigen Daten dazu ...

Auf jeden Fall liegt ein klarer Verstoß gegen bestehendes Recht vor: In der Wasserversorgung wird nämlich (sicher im Zeitraum von 2013 bis 2016, vermutlich schon wesentlich länger) eben nicht kostendeckend gearbeitet! Die Methode ist bekannt: So lief es auch beim Abwasser. Auch hier hat die Bürgermeisterin die Neukalkulation der Gebühren jahrelang verschleppt, obwohl die gleiche 4-Jahres-Frist für die Neukalkulation gilt. So verlor der Haushalt der Stadt Schönsee weitere ca. 400.000,- € (mehr dazu ...)! Unfassbar, welche Summen sich da aufbauen ..

Neben der rechtlichen Problematik hat die Sache natürlich auch eine politische Dimension. Es ist nämlich nicht so, dass alle Bürger gleich von zu niedrigen Wasser- oder Abwasserpreisen profitieren. Wer viel verbraucht, wird entsprechend stärker begünstigt. Das ist ungerecht und nicht legal (siehe oben: Pflicht der Stadt, kostendeckend zu arbeiten). Es ist wie immer in der Politik - eine Frage der Macht und der Interessen. Wer profitiert am meisten von sehr niedrigen Wasserpreisen? Wer hat die Macht, die gesetzlich vorgeschriebene Neukalkulation im 4-Jahres-Rythmus über viele Jahre hin zu verhindern? Übrigens fehlt das Geld, welches man durch nicht vollzogene Neukalkulationen und Preisanpassungen verloren hat, dann anderswo, etwas zur Sanierung maroder Ortsstraßen oder Kinderspielplätze oder Turnhallen oder Schulen ...

Vielleicht kommt Ihnen angesichts dieser Abgründe ja auch der wohl berühmteste Comic-Prolog der Welt in den Sinn: "Wir befinden uns im Jahre 50 v. Chr. Ganz Gallien ist von den Römern besetzt ... Ganz Gallien? Nein! Ein von unbeugsamen Galliern bevölkertes Dorf hört nicht auf, dem Eindringling Widerstand zu leisten".

Nur würde ich in diesem Fall nicht von "unbeugsamen Galliern" sprechen sondern von einer unglaublichen Ignorantin bestehender Vorschriften. Allgemein gültige Gesetze und Verordnungen kann man (bzw. besser Frau CSU-Bürgermeisterin und CSU-Kreisrätin) auch nicht als "römische Eindringlinge" betrachten, gegen die man sich wehren muss.

Darüber hinaus ist äußerst fraglich, ob die festgestellten Rechnungsergebnisse überhaupt sachlich richtig sind, d. h. ob die Zahlen überhaupt stimmen. Die angesetzten Beträge für kalkulatorische Abschreibungen (28.450,- €) und für kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals (52.400,- €) sind bei der Wasserversorgung nämlich z. B. seit mindestens 2008 unverändert hoch angesetzt. Das heißt, alle Investitionen seit mindestens 2008 (vermutlich sogar länger) sind nicht in Form von Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen berücksichtigt. Andererseits sind auch wegfallende Abschreibungen und Verzinsungen wegen dem Ablauf der Nutzungsdauer vermutlich nicht berücksichtigt. Dadurch werden die Rechnungsergebnisse natürlich enorm verfälscht. Eigentlich können sie gar nicht als Grundlage einer realistischen Kalkulation der Wassergebühren verwendet werden. Auch dieses Problem liegt ganz klar im Verantwortungsbereich der Bürgermeisterin ...

Thomas Schiller, 23.3.2018

1)
2013: - 33.606,65 € (festgestelltes Rechnungsergebnis)
2014: -112.174,69 € (festgestelltes Rechnungsergebnis)
2015: - 80.730,04 € (festgestelltes Rechnungsergebnis)
2016 wurde mit einem Defizit von 14.400,- € geplant, das Rechnungsergebnis liegt mir noch nicht vor.