Wir befürworten die Installation einer Bürger-App im Schönseer Land.

Zum diesbezüglichen Antrag der CSU-Fraktion, welcher am 19.6.2020 auf der Tagesordnung des Stadtrates stand, ist aber einiges zu sagen:

1. Er enthält drei grobe inhaltliche Fehler.

2. Er ist kurzfristig schwer umsetzbar.

  • Ursache dafür sind die Versäumnisse der Vorgängerin des neuen 1. Bürgermeisters Reinhard Kreuzer, also im Prinzip die CSU selbst.

3. Er ist völlig falsch adressiert.

1. Inhaltliche Fehler

Im Antrag heißt es, die „Homepage der Stadt soll … mit überarbeitet und angepasst werden“.

Es gibt aber keine Homepage der Stadt Schönsee!

Nur eine der Verwaltungsgemeinschaft (VG), also der Stadt zusammen mit den Gemeinden Stadlern und Weiding.

Im Antrag steht, die Stadt Schönsee hätte bereits eine Zusage für das Förderprogramm „Digitales Rathaus“ erhalten und darüber könnten die Kosten gedeckt werden.

Nicht die Stadt Schönsee, sondern die VG hat die Förderung erhalten.

Der Förderbescheid über 90 % lautet auf die VG Schönsee.

Eine entsprechende Software wurde bereits beschafft, der Beschluss fiel in der Gemeinschaftsversammlung der VG vom 19.10.2019.

Die erworbene Software ist das Rathausserviceportal „kommuna.RSP“.

„kommuna.RSP“ wurde in der öffentlichen Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 8. Mai 2019 von deren Kundenbetreuer vorgestellt.

Am 12.5.2019 berichtete der Neue Tag ausführlich darüber, was dieses Programm für Möglichkeiten bietet.

Man kann z. B. viele Formalitäten „rund um die Uhr“ erledigen.

Der Gang zum Rathaus im Meldewesen, bei der Beantragung von Ausweisen usw. kann entfallen.

Ebenso kann man Briefwahlunterlagen beantragen oder die Verbrauchsmeldungen für Wasser und Abwasser abgeben.

„kommuna.RSP“ enthält in der Standardversion keine digitale App.

Das Förderprogramm „Digitales Rathaus“ ist bereits ausgenutzt. Die Anschaffungskosten von „kommuna.RSP“ waren fünfstellig (im niedrigen Bereich, inklusive der Nutzungsgebühren für zwei Jahre).

Die nicht-geförderten 10 % trug die VG. Danach kostet es eine nicht zu geringe monatliche Gebühr. Diese Kosten trägt ebenfalls die VG!!!

Es ist also auch nicht richtig, dass ein Teil der Kosten der digitalen App über das Förderprogramm „Digitales Rathaus“ gedeckt werden kann. Dieses ist nämlich bereits ausgenutzt worden.

Vor einem knappen halben Jahr wollte die VG-Vorsitzende von der CSU offensichtlich keine digitale App haben.

Die Verwaltung hat mittlerweile bei der Regierung nachgefragt, ob die Förderung jetzt noch auf die digitale App erweitert werden kann. In der vorläufigen Antwort wurde uns leider wenig Hoffnung vermittelt.

Zusammengefasst: Der Antrag enthielt drei grobe Fehler.

  1. Die Stadt Schönsee hat keine Homepage, sondern die VG.
  2. Die Stadt Schönsee hat keine Förderung „Digitales Rathaus“ erhalten, sondern die VG war der Empfänger.
  3. Über diese Förderung können die Kosten der digitalen App höchstwahrscheinlich nicht teilweise gedeckt werden. Die diesbezügliche Behauptung der CSU im Antrag ist also falsch.

Noch eine Textstelle hat mich abgesehen davon ziemlich irritiert. Sie ist nicht falsch, wirft aber für mich doch eine wichtige Frage auf:

„Einen Mehrwert für die Bürger … [bieten] Nachrichten mit Neuigkeiten zu lokalen Ereignissen.“

Vor etwas über einem Jahr hat die CSU-Bürgermeisterin – völlig am Stadtrat vorbei – diesbezüglich das Seerosenblatt eingeführt.

Das Seerosenblatt ist online abrufbar und es verursacht Kosten, nicht nur für den Druck, auch für die Erstellung der Texte im Rathaus. Da wird Personal gebunden.

Auch die digitale App verursacht natürlich Kosten. Soll der Bürger also dreifach über „Neuigkeiten zu lokalen Ereignissen“ informiert werden? Analog über das Seerosenblatt und digital über die Homepage und die App? Dazu trifft der CSU-Antrag keine Aussage …

2. Der Antrag der CSU ist kurzfristig schwer umsetzbar .

Ursache dafür sind die Versäumnisse der Vorgängerin des neuen 1. Bürgermeisters Reinhard Kreuzer, also im Prinzip die CSU selbst. Nachfolgend die Begründung dieser Behauptung.

Grundlage jeder digitalen App ist eine Homepage.

Die Informationen, welche sie verwendet, befinden sich dort.

Die Homepage der VG wurde zuletzt im Frühjahr 2016 neu aufgesetzt und verbessert.

Ein wesentlicher Grund für dieses Update war mit Sicherheit meine schriftliche Initiative vom Mai 2014.

Bis meine Anregung umgesetzt wurde, dauerte es also zwei Jahre.

Zuständig war die CSU-Bürgermeisterin, welche in Personalunion VG-Vorsitzende war.

Beschlossen und bezahlt hat das Update natürlich die VG. In ihren Zuständigkeitsbereich fällt ja auch die Homepage. Es kostete einen hohen vierstelligen Betrag.

Trotz des Updates hat die Homepage der VG im Vergleich zu anderen VG´s ähnlicher Größe immer noch deutliches Entwicklungspotential – in vielen Bereichen. Das gibt ja sogar die CSU in ihrem Antrag zu (die „Homepage der Stadt soll … mit überarbeitet und angepasst werden“).

Die Services und Leistungen von „kommuna.RSP“ – also das digitale Rathaushätte meiner Ansicht nach schon viel früher in die Wege geleitet werden müssen, nicht erst im Oktober 2019.

Das sind ganz klare und eklatante Versäumnisse der ehemaligen CSU-Bürgermeisterin und VG-Vorsitzenden, also im Prinzip genau der CSU, welche jetzt den Antrag auf eine digitale App stellt.

Diese ist noch keine 6 Wochen aus dem Amt, das stellt die CSU-Fraktion an den neuen FWG-Bürgermeister Reinhard Kreuzer einen Antrag, der inhaltlich sehr viel mit den diesbezüglichen Versäumnissen der CSU-Bürgermeisterin zu tun hat. Das wundert mich doch sehr!

Aber gut, die Einbindung der Services von „kommuna.RSP“ muss nun dringend umgesetzt werden, daran arbeiten die Mitarbeiter im Rathaus derzeit mit Hochdruck.

3. Der Antrag der CSU ist falsch adressiert.

Ich denke, Ihnen ist klargeworden, dass für die Homepage die VG zuständig ist.

Diese ist der Adressat des Antrages der CSU-Fraktion Schönsee, nicht der Stadtrat.

Das trifft sich gut, unterschrieben hat ja Christian Weinfurtner.

Genau dieser ist das Mitglied der CSU in der Gemeinschaftsversammlung.

Die App würde einmalig einen mittleren vierstelligen Betrag kosten und dann auch monatlich mit einer Nutzungsgebühr verbunden sein.

Wir unterstützen den Antrag trotz der eben beschriebenen inhaltlichen Fehler und dem Fakt, dass er etwas fordert, was die CSU schon längst umsetzen hätte können.

Herr Weinfurtner kann also - nachdem er die inhaltlichen Fehler und den Kopf des Antrags (eine CSU-Fraktion gibt es nämlich in der Gemeinschaftsversammlung - zumindest offiziell - nicht) ausgebessert hat - gerne im konstruktiven Miteinander auch die Fraktion der FWG als Unterstützer der Anregung einsetzen.

Über 40 Jahre lang wäre die Sache damit übrigens klar gewesen. Der VG-Vorsitzende war immer in Personalunion der Bürgermeister von Schönsee und dieser konnte derartige Anliegen gut und mit hohen Erfolgschancen in die Gemeinschaftsversammlung einbringen.

Jetzt ist die Situation eine ganz andere. Der Schönseer Bürgermeister ist in der VG-Sitzung einer unter vielen. Ein Schönseer Stadtrat hat dafür gesorgt, dass jetzt Stadlern und Weiding das Zepter in der VG führen, obwohl sie zusammen nur 27 % der Kosten tragen …

Fazit:

Der Stadtrat von Schönsee konnte keinen Beschluss über den Antrag der CSU fassen, weil er nicht zuständig ist. Auf der neuen Homepage der CSU-Fraktion wird das beschönigt. Dort steht mit Datum vom 18.6.2020, der Antrag wurde "behandelt". Angemerkt wird: "Die von Stadtrat Thomas Schiller monierte falsche Adressierung des Antrags sehen wir nicht." Können Sie das, nachdem Sie meine Ausführungen gelesen haben, nachvollziehen? Es würde mich sehr wundern ...

Thomas Schiller, 19.6.2020